Entschuldigt diese fast unlesbare Abkürzerei im Titel, aber sonst hätt es nicht ganz gepasst 
Also ich habe folgende Frage:
Ich möchte ab Herbst Medizin studieren.
Während des 1. Semesters (?) ist es ja Pflicht, ein dreimonatiges Krankenpflegepraktikum zu absolvieren.
Nun habe ich geplant, zumind. schon mal zwei Monate im Voraus hinter mich zu bringen!
Ich weiß leider nur nicht, an wen ich mich für eine Anerkennung dieser Zeit wenden muss?
Bis jetzt habe ich ja noch keinen Studienplatz, also auch noch keine Universität.
Muss ich mich an irgendwelche Formalitäten halten?
Und an wen wende ich mich da am besten?
Vielen Dank im Voraus 
Neue Approbationsordnung - Zeugnisvordruck
Hallo!
Das Krankenpflegepraktikum muss bei der Anmeldung zum ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (ehemals „Physikum“) nachgewiesen werden.
Nach Regelstudienzeit muss man das also erst nach fast zwei Jahren Studium nachweisen. Schneller zu studieren ist normalerweise nicht möglich.
Halten muss man sich an die Approbationsordnung für Ärzte.
http://www.approbationsordnung.de/
Hier findet man die neue Approbationsordnung.
Der Zeugnisvordruck ist in Anlage 5 zu finden auf Seite 2424.
Über Inhalt, Form und Dauer gibt die neue AO Auskunft.
Muss man nachlesen.
Viele Grüße,
Stefan
HAllo, vermutlich hast du dich aber zumindest schon mal umgeguckt, welche Unis und damit Bundesländer in Frage kommen. ansonsten erst mal jenes deines Wohnortes. Für jedes B-Land gibt es ein LAndesprüfungsamt, das du bei der jeweiligen Landes-Ärztekammer erfragen kannst.
Die haben die notwendigen Infos, was das Praktikum abdecken muss und wie du es möglichst gestalten solltest, bzw. welche Ausbildungen wielange angerechnet werden, falls es mit dem NC nicht klappt oder worauf du achten solltest, wenn du im Ausland die Zeit absolvierst.
Gruß Susanne
Danke Stefan
Ich habe auf der angegebenen Seite auf jeden Fall schon mal den Vordruck gefunden und abgespeichert! Außerdem ist da noch ein interessantes Forum, in das ich mal reinschnuppern werde 
und danke Suzanne!
Ich werde direkt nach Ostern das Landesprüfungsamt kontaktieren.
Habe mir bei Google schon einmal die nötigen Telefonnummern zusammen gesucht.
Den Rest sollte ich also alleine hinbekommen 
Fast vergessen:
Ich wohne in NRW und werde somit das Nordrhein-westfälische Landesprüfungsamt kontaktieren 
Welches LPA für einen zuständig ist vor einer Zulassung zu einem Studienplatz bzw. vor der Einschreibung hängt nicht davon ab, wo man wohnt. Entscheidend ist, wo Du geboren wurdest.
Wenn Du nicht in Deutschland geboren wurdest, dann ist automatisch (egal wo Du wohnst) das LPA von NRW zuständig.
(Siehe §12(4) neue AO)
Danke für den Hinweis, das hätt ich nicht gedacht!
Aber da ich in Duisburg geboren bin, erübrigt sich das glücklicherweise 