Anerkennung der Betriebsausgabenpauschale für nebenberuflich tätige freie Journalisten

Worauf kann man sich berufen, wenn das Finanzamt nicht die Betriebsausgabenpauschale für nebenberuflich tätige freie Journalisten von 25 % bzw. max. 614 € anerkennt? Begründung ist, dass dies nur für wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit gelten soll. Allerdings wird diese Pauschale in jedem Ratgeber für freie Journalisten angeführt.

Servus,

man kann sich auf Hinweis 18.2 EStH 2010 berufen (H 18.2 bis 2014 unverändert übernommen).

Das klappt aber nur bei hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit - bei der von Dir genannten niedrigeren Pauschale bei nebenberuflicher Tätigkeit sind die Journalisten nicht explizit genannt, von daher wenig Chancen.

Schöne Grüße

MM

Ich weiß es nicht, empfehle aber den Rat der Gewerkschaften einzuholen, djv etwa oder dju/ver.di.

Servus,

in welchem Umfang betreiben denn Gewerkschaften steuerliche Beratung für Selbständige?

Schöne Grüße

MM

Danke, seltsam nur, dass alle Ratgeber für Journalisten auch die Nebenberufler-Pauschal anführen…

Servus,

noja, die Hinweise aus dem EStH sind halt nicht das Gesetz, und von daher kann man da schon recht frei interpretieren. Aber nicht so leicht zu knicken, wenn sich jemand bei der Veranlagung auf den Wortlaut bezieht.

Schöne Grüße

MM