Anerkennung der Vaterschaft nach Selbstmord …
Was soll schon auf Dich zukommen? Mehr als die
Fürsorge für Deinen Sohn kann es nicht
sein - und daß es Dein Kind ist, steht außer Frage.
Also erkenne die Vaterschaft offiziell an, betreibe
das Verfahren für das Umgangsrecht für Dein Kind
weiter und beantrage bei dem zuständigen
Jugendamt bzw. Familiengericht das alleinige
SORGERECHT.
Falls Du hierbei Hilfe benötigst, dann wende Dich
umgehend an das zuständige Jugend- bzw. Sozialamt.
Gut wäre es auch, wenn Du einen sachverständigen und
erfahrenen Rechtsbeistand zur Seite hättest.
Aber auch ohne einen solchen ist es möglich, daß Du
Deinen Sohn aus dem Heim holen kannst.
Du mußt Dir nur klar darüber sein, daß Du dann ein
sogennannter alleinerziehender Vater mit allen
Rechten und Pflichten bist.
Hier die eine oder andere nützliche Website:
In der Hoffnung Dir dienlich gewesen sein zukönnen
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und den besten
Wünschen für Deinen Erfolg.
Wolfgang Müller Kurpfalz