Anerkennung der Vaterschaft nach Selbstmord

… der Mutter,

Hallo vor einem Jahr ungefähr hatte mir die Mutter den Zugang zu meinen kleinen Sohn damals 1 Jahr alt verwährt.
Über Rechtsanwalt wollte ich das Umgangsrecht.

Nun ist die Kindsmutter verstorben und der kleine im Kinderheim. Das Jugendamt hatte vor dem Selbstmord die Kinder aus der Wohnung geholt

Hat jemand so was ähnliches erlebt und was kommt auf mich zu?

hallo, weiß da leider nicht Bescheid.renate Claus
… der Mutter,

Hallo vor einem Jahr ungefähr hatte mir die Mutter den Zugang
zu meinen kleinen Sohn damals 1 Jahr alt verwährt.

Über Rechtsanwalt wollte ich das Umgangsrecht.

Nun ist die Kindsmutter verstorben und der kleine im
Kinderheim. Das Jugendamt hatte vor dem Selbstmord die Kinder
aus der Wohnung geholt

Hat jemand so was ähnliches erlebt und was kommt auf mich zu?

Anerkennung der Vaterschaft nach Selbstmord …

Was soll schon auf Dich zukommen? Mehr als die

Fürsorge für Deinen Sohn kann es nicht
sein - und daß es Dein Kind ist, steht außer Frage.

Also erkenne die Vaterschaft offiziell an, betreibe

das Verfahren für das Umgangsrecht für Dein Kind
weiter und beantrage bei dem zuständigen
Jugendamt bzw. Familiengericht das alleinige
SORGERECHT.

Falls Du hierbei Hilfe benötigst, dann wende Dich

umgehend an das zuständige Jugend- bzw. Sozialamt.

Gut wäre es auch, wenn Du einen sachverständigen und

erfahrenen Rechtsbeistand zur Seite hättest.

Aber auch ohne einen solchen ist es möglich, daß Du

Deinen Sohn aus dem Heim holen kannst.

Du mußt Dir nur klar darüber sein, daß Du dann ein

sogennannter alleinerziehender Vater mit allen
Rechten und Pflichten bist.

Hier die eine oder andere nützliche Website:

In der Hoffnung Dir dienlich gewesen sein zukönnen

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und den besten
Wünschen für Deinen Erfolg.

Wolfgang Müller Kurpfalz

Ja danke ersteinmal für deine Antwort…
Ich vergass zu schreiben das der Kleine durch eine Herz Op einen vorläufigen Behindertenausweiss hat zusätzlich Entwicklungsverzögert ist weil er zu früh kam.

Ich selbst bin zur Zeit arbeitslos und zudem nicht mehr der jüngste. Ich habe zwei erwachsene Kinder…

Wenn Du die Vaterschaft nachweisen kannst, kannst Du das Sorgerecht für das Kind beantragen. Ob Du es bekommst, weil Du z. B. den ganzen Tag arbeiten gehst, steht auf einem anderen Blatt.