Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
Nehmen wir an, ein Student ist 2012 mit meinem Studium fertig geworden und hat einen Job in
A angenommen.
Sein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist aber in S geblieben.
Entfernung ca. 150 km.
Sein Arbeitgeber zahlt ihm pro Arbeitstag ca. 20 € steuerfreie Reisekosten.
In A mietet er eine Wohnung, als Zweitwohnsitz angemeldet.
Beim Hauptwohnsitz handelt es sich, um die Wohnung seiner Mutter.
Er bezahlt die Hälfte der Miete + beteiligt sich an sonstigen Anschaffungen ´+ Lebensmittel etc.
Er fährt (fast) jedes Wochenende und immer wenn er länger frei hat zum Hauptwohnsitz.
Jetzt hat er aber erfahren, dass das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt, wenn es sich bei einem Wohnsitz um
die Wohnung der Eltern handelt.
Jetzt hat er Angst, dass wenn er die Steuererklärung macht das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt.
Er sieht sich im Recht, da er NICHT bei meiner
Mutter wohnt, sondern einen gemeinsamen Haushalt mit ihr führt.
Alleine könnte sie sich seine Mutter die Wohnung NICHT leisten.
Wird das Finanzamt seine doppelte Haushaltsführung anerkennen?
Danke und Gruß,
Igor
Hallo Igor,
wenn Du dem FA nachweist, dass Dein Lebensmittelpunkt in der alten Wohnung ist muß es die doppelte Haushaltsführung anerkennen. Du finanziert die Wohnung und hast einen eigenes Schlaf und Wohnzimmer, dass sind die wichtigsten Bedingungen.
mfg
Ben
Hallo Igor,
Sie beschreiben die Situation, als wären hier zwei Personen betroffen (einmal Ichform, einmal er hat…)
Ich nehme an, daß dies Ihre persönliche Situation ist.
Also - zu den Themen doppelte HHF und Arbeitsstätte gab es in der letzten Zeit immer wieder neue Urteile. Auch ein Lediger kann eine doppelte HHF machen, er darf aber im Ersthaushalt nicht nur ein Zimmer bei den Eltern haben, sondern muß hier finanziell den Haushalt mit unterhalten, was ja wohl bei Ihnen der Fall zu sein scheint. Sie müßten diese Aufwendungen aber nachweisen können. Schlecht ist es, wenn Sie Ihrer Mutter das Geld für die Miete immer bar geben. Hier nachträglich einen für das FA verwertbaren Nachweis einzuholen, ist schwer. Eigenbelege werden m. E. nicht anerkannt werden.
Sie sollten mit als Mieter im Mietvertrag aufgeführt sein und auch Ihren Mietanteil nachweislich direkt an den Vermieter zahlen. Auch sollten Sie Rechnungen über sonstige Auslagen wie Reparaturen, Lebensmittel, Möbel, Gartenarbeit (Blumen etc.) vorlegen können (auf Ihren Namen ausgestellt und mit Nachweis der Zahlung - das ist sehr wichtig. Hier können Sie einwandfrei nachweisen, das Sie den Haushalt unterstützen, was eigentlich Kriterium für die Annahme einer dopp. HHF ist.
Für die Reisekosten kann Ihnen der AG die Dauer der Abwesenheit vom Hauptwohnsitz mit den üblichen Pauschalen steuerfrei erstatten. Das sind 6 Euro bei 8-14 Std., 12 Euro bei 14-24 Std. und die mittleren Tage mit 24 Euro je Tag der Abwesenheit vom Hauptwohnsitz.
Dies ist aber auf drei Monate begrenzt.
Weiterhin ist eine Familienheimfahrt steuerfrei erstattbar mit 0,30 Euro je Entfernungspauschale (0,15 Euro je km). Weitere Fahrten sind steuerpflichtig.
Auch können Sie die Übernachtungskosten per Nachweis bzw. die Miete mit ortüblichem Mietzins für max. 60 qm steuerlich geltend machen (entweder durch AG oder über Werbungskosten).
Wenn Sie ganz sicher sein wollen, reden Sie mit dem Sachbearbeiter im FA und fragen ihn, welche Nachweise er benötigt. Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, das jedes FA individuell entscheidet, wenn ein gesetzlicher Spielraum besteht. Deshalb ist ein direkte Gespräch hier immer das Beste (Datum/Name des FA-Beamten notieren und darauf beziehen.
Wünsche Ihnen viel Erfolg.
(Bei dieser Antwort gehe ich davon aus, das dies Ihre Siuation ist).
Tina