Anerkennung einer ausländischen Hochschulabschluss

Hallo alle,
meine Ehefrau hat im Ausland eine Hochschulabschluss gemacht, und zwar als Sozialarbeiterin.
Wer ist zuständig für die Anerkennung so einer Abschluss im Bayern?
Was sollen wir tun so sie die Recht hat in Bayern als Sozialarbeiterin arbeiten zu können? Sie hat schon eine Arbeitserlaubniss…
Viele Grüße

Sorry. leider keine Ahnung! In Baden - Württemberg sind die Regierungspräsidium für die Annerkennung zuständig!

Gruß Martin

Hallo Cata1609,

ich kenne mich damit leider persönlich auch nicht aus.
Ich habe aber im Internet folgende Auskünfe gefunden, die Ihnen vielleicht weiterhelfen:
Sozialpädagog/innen und Sozialarbeiter/innen
In Bayern gibt es ein Verfahren in zwei Stufen: Sozialpädagog/innen mit ausländischen Zeugnissen sollen zunächst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eine Zeugnisbewertung beantragen. Sobald diese vorliegt, kann man sich damit an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wenden, das eine Bestätigung als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in“ ausstellen kann.
(Quelle: http://www.berufliche-anerkennung.de/bayern/sozialpa…).
Weitere grundsätzliche Informationen über Anerkennungsverfahren finden Sie ebenfalls unter
http://www.berufliche-anerkennung.de/was-ist-anerken… .

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie Informationen über das Verfahren zur Zeugnisbewertung und über die damit verbundenen Kosten finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html .
Und ein Infoblatt zur Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen in Deutschland gibt es ebenfalls bei oben genannter Zentralstelle unter diesem Link:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Infoblatt_Anerk…
Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen und Ihrer viel Erfolg bei der Anerkennung des Hochschulabschlusses.
Schöner Gruß

Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich habe keine Ahnung von Anerkennungen von Abschlüssen. Ich würde mich ans Bildungsministerium wenden.
Grüße
Tatjana Lausch