ES WIRD KOMPLIZIERT!!!
Mein Mann (Mexikaner) und ich (Deutsche) haben in Mexiko geheiratet. Da mein Mann vorher schon einmal verheiratet war (mit einer Mexikanerin), müssen wir erst einmal die Scheidung nachweisen, bevor die Ehe anerkannt werden kann. Da in seinem Fall eine Heimatstaatentscheidung greifen müsste (laut §107 Abs1. Satz 2; beide Mexikaner und in Mexiko geheiratet sowie geschieden)ist uns jetzt nicht klar wer die Scheidung anerkennt. Das OLG ist wg. Heimatstaatentscheidung nicht mehr zuständig.
Muss die Scheidung überhaupt noch anerkannt werden, oder geht es nur noch um die Anerkennung der im Ausland geschlossene Ehe.
Das OLG, das örtliche Standesamt und das Landratsamt verweisen uns immer an andere Behörden.
Gibt es überhaupt eine Regelung für unseren Fall.
dazu kann ich leider nichts sagen, meine Eeheschließung ist schon fast 20 Jahre her und die Gesetze ändern sich ja auch in den Jahren.
Vielleicht versuchst du mal bei wer weiß was gezielt Standesbaeamte anzuschreiben, die müßten das wissen.
Nun wir haben hier in Deutschland geheiratet und da mussten wir nur die Scheidungspapiere meines Mannes vorlegen, die er auf deutsch übersetzt zeigen konnte. Hat dein Mann die Scheidungsurkunde nicht? Müsste die nicht reichen, um nachzuweisen, dass er geschieden ist? Bei uns ist es nun auch schon 25 Jahre her, vielleicht hat sich da auch einiges geändert. Leider kann ich dir da auch nicht viel weiterhelfen. Versuche es mal bei diesem Verband: