Mit der Frage ist eigentlich schon alles gesagt. In 11/2007 wurde ein Bekannter von mir EU Rentner. Leider hat er den Antrag auf eine Rente bei der BG erst in 03/2011 gestellt. Wie die Sache aussieht wird er bei Sozialgericht bereits in erster Instanz als Gewinner hervor gehen. Die erste Verhandlungstag war bereits. Es handelt sich mehr oder minder nur noch um 2 Infos die das Gericht aber bereits mittlerweile schon eingeholt hat und die Sache sieht mehr als gut für ihn aus. In ca. 4 -6 Wochen fällt dann die Entscheidung… Ab welchem Datum muss die BG, falls sie verliert, bezahlen. Ab 11/2007, oder ab 03/2011. Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Hallo,
ein Leistungsanspruch ggü. einer BG entsteht grundsätzlich mit dem Beginn der berufskrankheitsbedingten AU oder der Behandlungsbedürftigkeit der Berufskrankheit gem. § 9 Abs. 5 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9.html
Vor Beginn einer Rentenzahlung kann die BG allerdings noch die Zahlung von Verletztengeld „ausreizen“ gem. § 72 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__72.html
Wann nun im konkreten Fall der Rentenanspruch fiktiv entsteht, kann mangels Fakten über die Zeit vor Stellung des Rentenantrages nicht wirklich seriös beantwortet werden.
Allerdings hat in vielen Fällen ein fiktiver früherer Rentenbeginn keine monetären Auswirkungen für den Versicherten, da zuerst aus einem evtl. Nachzahlungsanspruch die Leistungen anderer Sozialversicherungsträger wie zB Krankenkasse oder Arbeitsagentur erstattet werden (müssen).
Sofern der Prozeß vor dem SG mit anwaltlicher Hilfe geführt wurde, sollte eigentlich der Anwalt die Fragen relativ präzise beantworten können.
&Tschüß
Wolfgang