Anerkennung eines ausländischen Studiums

Ich habe vom Dezember 1990 bis Juni 1996 an der Staatlichen Universität von St. Petersburg, Russische Föderation Wirtschaftswissenschaften studiert. Dieses habe ich erfolgreich mit Diplom (mit Auszeichnung) abgeschlossen.
Ferner habe ich nebenbei an einer Weiterbildung an der Staatlichen Fachhochschule von St. Petersburg, Russische Föderation, im Bereich Rechtswissenschaften absolviert. Von September 1995 bis Juni 1996. Abgeschlossen habe ich dieses ebenfalls mit einem Diplom in allgemeiner Rechtskunde.

Ich wohne in Niedersachsen, und meines Wissens stellt das Niedersächsische Kultusministerium, sowie das Landesschulamt keine Anerkennungsbescheide mehr aus.
Höchstens wenn ich ein neuerliches Studium beginnen würde (was nicht geplant oder beabsichtigt ist), würde die „neue“ Universität oder FDachhochschule prüfen, inwiefern meine Abschlüsswe zu berücksichtigen und/oder anzuerkennen wären.

Ich frage deshalb, weil bei meiner Arbeitsplatzsuche teilweise eine derartige Gleichwertigkeitsbescheinigung anfordern.
Nicht nur, das ich diese nicht übersenden kann, sondern auch nicht weiß wie ich das einem potentiellen Arbeitgeber erklären soll, geschweige diese organisieren kann.

Wer kann mir da mit Informationen helfen, oder weiterführende Tips geben?

Ich warte sehr auf Antwort.

Hallo,

Ich wohne in Niedersachsen, und meines Wissens stellt das
Niedersächsische Kultusministerium, sowie das Landesschulamt
keine Anerkennungsbescheide mehr aus.

Das war früher mal und auch nur für Übersiedler.
Eine Anerkennung hätte auch nur bei reglementierten Berufen eine Bedeutung.
Du hast keine andere Chance, als mit einer Übersetzung deiner Diplome und ergänzenden Beschreibungen deiner Qualifikation dich bei potentiellen Arbeitgebern interessant zu machen. Das gilt generell für jede, ob im Inland oder im Ausland erworbene Qualifikation.

Gruß
Otto