Anerkennung eines FH-Studiums an der Uni

Hallo!

In meiner Frage geht es auch um rechtliche Aspekte, daher formuliere ich das Problem allgemein. Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:

Student X studiert Lehramt für berufliche Schulen an der Uni. Er hatte vorher eine Berufsausbildung gemacht, sagen wir als Versicherungskaufmann, und danach an einer Fachhochschule Versicherungsbetriebslehre mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) studiert. Jetzt ist es sein Ziel, Berufschullehrer für Versicherungskaufleute oder ähnliche Berufe zu werden.

Das Studium besteht (neben Erziehungswissenschaften und dem Unterrichtsfach) aus einem BWL-Anteil. Die Studenten müssen praktisch das BWL-Grundstudium absolvieren. Für das Hauptstudium besteht die Wahl zwischen Allgemeiner BWL und spezieller BWL (BWL mit Schwerpunkt). Da als spezielle BWL auch Versicherungsbetriebslehre angeboten wird, wählt X natürlich dieses Fach. Um zügig durchzukommen will er sich aus seinem FH-Studium so viel wie möglich anrechnen lassen. Vor Studienbeginn lässt X sich das BWL-Grundstudium anerkennen, was auch genehmigt wird. Er startet also gleich mit seinem BWL-Hauptstudium.

Die Studenten, die wie X eine spezielle BWL gewählt haben, müssen alle erforderlichen Studienleistungen (Vorlesungen und Seminare) in diesem Schwerpunkt erbringen. Nun möchte X möglichst auch noch für diesen Schwerpunkt etwas anerkannt bekommen. Da er ja an der FH nicht normale BWL, sondern Versicherungs-BWL studiert hat, hält er es nicht für notwendig, die gesamte Versicherungsbetriebswirtschaft noch mal zu durchlaufen. Hinzu kommt, dass nur sehr wenige Veranstaltungen in diesem Bereich angeboten werden, und es ganz schwer ist, überhaupt auf die erforderlichen Leistungspunkte zu kommen. Für die Anerkennungen im Hauptstudium ist das Lehrerprüfungsamt des Bundeslandes (hier: Hamburg) zuständig. Dieses verweigert grundsätzlich die Anerkennung von Vorleistungen, die an einer FH erbracht wurden, während dies bei Uni-Vorleistungen großzügig gewährt wird. X ist aber der Meinung, dass sich sein Vorstudium größtenteils mit dem Schwerpunkt an der Uni deckt. Wie gesagt, er hat ja an der FH nicht normale BWL, sondern ein ganz auf Versicherungs-BWL ausgerichtet Studium absolviert.

Bevor X nun aufgrund der schlechten Studienbedingungen seinen Schwerpunkt aufgibt und Allgemeine BWL studiert, hat er eine Möglichkeit gegen die Nichtanerkennung der Vorleistungen vorzugehen? Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt? Im Moment hat X die grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung nur telefonisch mitgeteilt bekommen. Muss er erstmal einen schriftlichen Bescheid vom Lehrerprüfungsamt beantragen, um dagegen Widerspruch einlegen zu können? Oder sind die Chancen so schlecht, dass man X gleich davon abraten sollte?

Ich hoffe, dass jemand etwas zu diesem (zugegebenermaßen sehr komplizierten) Sachverhalt sagen kann.

Viele Grüße,

Axel

Auch hallo.

Für Rechtsfragen wäre das Brett ‚Allgemeine Rechtfragen‘ besser.

In meiner Frage geht es auch um rechtliche Aspekte, daher
formuliere ich das Problem allgemein. Nehmen wir mal folgenden
Sachverhalt an:

Student X studiert Lehramt für berufliche Schulen an der Uni.
Er hatte vorher eine Berufsausbildung gemacht, sagen wir als
Versicherungskaufmann, und danach an einer Fachhochschule
Versicherungsbetriebslehre mit dem Abschluss
Dipl.-Betriebswirt (FH) studiert. Jetzt ist es sein Ziel,
Berufschullehrer für Versicherungskaufleute oder ähnliche
Berufe zu werden.

Das Studium besteht (neben Erziehungswissenschaften und dem
Unterrichtsfach) aus einem BWL-Anteil. Die Studenten müssen
praktisch das BWL-Grundstudium absolvieren. Für das
Hauptstudium besteht die Wahl zwischen Allgemeiner BWL und
spezieller BWL (BWL mit Schwerpunkt). Da als spezielle BWL
auch Versicherungsbetriebslehre angeboten wird, wählt X
natürlich dieses Fach. Um zügig durchzukommen will er sich aus
seinem FH-Studium so viel wie möglich anrechnen lassen. Vor
Studienbeginn lässt X sich das BWL-Grundstudium anerkennen,
was auch genehmigt wird. Er startet also gleich mit seinem
BWL-Hauptstudium.

Die Studenten, die wie X eine spezielle BWL gewählt haben,
müssen alle erforderlichen Studienleistungen (Vorlesungen und
Seminare) in diesem Schwerpunkt erbringen. Nun möchte X
möglichst auch noch für diesen Schwerpunkt etwas anerkannt
bekommen. Da er ja an der FH nicht normale BWL, sondern
Versicherungs-BWL studiert hat, hält er es nicht für
notwendig, die gesamte Versicherungsbetriebswirtschaft noch
mal zu durchlaufen. Hinzu kommt, dass nur sehr wenige
Veranstaltungen in diesem Bereich angeboten werden, und es
ganz schwer ist, überhaupt auf die erforderlichen
Leistungspunkte zu kommen. Für die Anerkennungen im
Hauptstudium ist das Lehrerprüfungsamt des Bundeslandes (hier:
Hamburg) zuständig. Dieses verweigert grundsätzlich die
Anerkennung von Vorleistungen, die an einer FH erbracht
wurden, während dies bei Uni-Vorleistungen großzügig gewährt
wird. X ist aber der Meinung, dass sich sein Vorstudium
größtenteils mit dem Schwerpunkt an der Uni deckt. Wie gesagt,
er hat ja an der FH nicht normale BWL, sondern ein ganz auf
Versicherungs-BWL ausgerichtet Studium absolviert.

Davon kann X halten soviel er will. Ein Aspekt bei der Anerkennung ‚fremder‘ Studienleistungen ist nämlich die Stundenzahl, die dafür aufgewendet wurde. Oder die Menge des Stoffs. Und da scheinen die Uni’s mit Wechslern von der FH wohl schlechte Erfahrungen gemacht zu haben…
Z.B. wird an FH’s nicht für Lehramt ausgebildet. Ausserdem kann die Uni die Anerkennung der FH Scheine von oben verboten bekommen haben.

Bevor X nun aufgrund der schlechten Studienbedingungen seinen
Schwerpunkt aufgibt und Allgemeine BWL studiert, hat er eine
Möglichkeit gegen die Nichtanerkennung der Vorleistungen
vorzugehen? Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt? Im Moment
hat X die grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung nur
telefonisch mitgeteilt bekommen. Muss er erstmal einen
schriftlichen Bescheid vom Lehrerprüfungsamt beantragen, um
dagegen Widerspruch einlegen zu können? Oder sind die Chancen
so schlecht, dass man X gleich davon abraten sollte?

Zumindest wäre das Erbringen der Scheine an der Uni das einfachere Manöver :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo,

ich kann dazu nur sagen, dass selbst wenn sich die Bereiche rein sprachlich decken (Versicherungsbetriebslehre FH und Uni), es eben doch qualitative Unterschiede gibt. Gerade im Hauptstudium. Wenn das alles gleich wäre und man sich deshalb den größten Teil anerkennen lassen könnte, dann bräuchte man ja keine FH und Uni mehr, sondern nur noch eine Hochschulart.
Das verschulte Studium der FH kann nicht mit einem wissenschaftlichen Studium an einer Uni vergleichen werden.

Unabhängig davon ist für wissenschaftliche Lehrer an Schule immer ein UNIVERSITÄTSStudium erforderlich, deshalb lehnt auch das LLP die FH-Geschichte ab.

Hallo Axel,

die Anerkennung einer Studienleistung obliegt dem Fachdozenten (vulgo Prof). Wenn ihm diese Leistung nicht als gleichwertig erscheint, hast Du Pech gehabt.
Folgenden ziemlich üblen Fall hab ich selber mitgekriegt.
Ein iranischer Kollege hat Chemie auf Diplom (an einer Uni) studiert und erfolgreich beendet.
Anschließend wechelte er an eine FH, um einige Semester Maschinenbau anzuhängen.
Dort gab es auch eine einsemestrige Veranstalltung ‚Allgemeine Chemie‘
Als er dort beim Prof vorsprach, mit seinem Diolomzeugniss in der Hand, und bat, den Schein anerkannt zu kriegen, erhielt er eine Abfuhr.

Gandalf

Hallo Axel und Gandalf,

die Anerkennung einer Studienleistung obliegt dem Fachdozenten
(vulgo Prof).

tzzz, das heisst G-O-T-T

Wenn ihm diese Leistung nicht als gleichwertig
erscheint, hast Du Pech gehabt.

ganz richtig

Folgenden ziemlich üblen Fall hab ich selber mitgekriegt.

passt zu meinem
A macht an der Uni das Vordiplom E-technik, wechselt danach an die FH. Der Mathe-Prof erkennt die Matheleistungen für einen (von vier) Semesterblock nicht an. Wer weiss, was E-techniker (TU) an Mathe schrubben, denkt sich seinen Teil.

Ciao maxet.