Hallo!
In meiner Frage geht es auch um rechtliche Aspekte, daher formuliere ich das Problem allgemein. Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Student X studiert Lehramt für berufliche Schulen an der Uni. Er hatte vorher eine Berufsausbildung gemacht, sagen wir als Versicherungskaufmann, und danach an einer Fachhochschule Versicherungsbetriebslehre mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) studiert. Jetzt ist es sein Ziel, Berufschullehrer für Versicherungskaufleute oder ähnliche Berufe zu werden.
Das Studium besteht (neben Erziehungswissenschaften und dem Unterrichtsfach) aus einem BWL-Anteil. Die Studenten müssen praktisch das BWL-Grundstudium absolvieren. Für das Hauptstudium besteht die Wahl zwischen Allgemeiner BWL und spezieller BWL (BWL mit Schwerpunkt). Da als spezielle BWL auch Versicherungsbetriebslehre angeboten wird, wählt X natürlich dieses Fach. Um zügig durchzukommen will er sich aus seinem FH-Studium so viel wie möglich anrechnen lassen. Vor Studienbeginn lässt X sich das BWL-Grundstudium anerkennen, was auch genehmigt wird. Er startet also gleich mit seinem BWL-Hauptstudium.
Die Studenten, die wie X eine spezielle BWL gewählt haben, müssen alle erforderlichen Studienleistungen (Vorlesungen und Seminare) in diesem Schwerpunkt erbringen. Nun möchte X möglichst auch noch für diesen Schwerpunkt etwas anerkannt bekommen. Da er ja an der FH nicht normale BWL, sondern Versicherungs-BWL studiert hat, hält er es nicht für notwendig, die gesamte Versicherungsbetriebswirtschaft noch mal zu durchlaufen. Hinzu kommt, dass nur sehr wenige Veranstaltungen in diesem Bereich angeboten werden, und es ganz schwer ist, überhaupt auf die erforderlichen Leistungspunkte zu kommen. Für die Anerkennungen im Hauptstudium ist das Lehrerprüfungsamt des Bundeslandes (hier: Hamburg) zuständig. Dieses verweigert grundsätzlich die Anerkennung von Vorleistungen, die an einer FH erbracht wurden, während dies bei Uni-Vorleistungen großzügig gewährt wird. X ist aber der Meinung, dass sich sein Vorstudium größtenteils mit dem Schwerpunkt an der Uni deckt. Wie gesagt, er hat ja an der FH nicht normale BWL, sondern ein ganz auf Versicherungs-BWL ausgerichtet Studium absolviert.
Bevor X nun aufgrund der schlechten Studienbedingungen seinen Schwerpunkt aufgibt und Allgemeine BWL studiert, hat er eine Möglichkeit gegen die Nichtanerkennung der Vorleistungen vorzugehen? Lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt? Im Moment hat X die grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung nur telefonisch mitgeteilt bekommen. Muss er erstmal einen schriftlichen Bescheid vom Lehrerprüfungsamt beantragen, um dagegen Widerspruch einlegen zu können? Oder sind die Chancen so schlecht, dass man X gleich davon abraten sollte?
Ich hoffe, dass jemand etwas zu diesem (zugegebenermaßen sehr komplizierten) Sachverhalt sagen kann.
Viele Grüße,
Axel
