Anerkennung eines Hauptschulabschlusses

Hallo, liebe Problemlöser!

Ich habe folgendes Problem:
Mein Freund ist Mosambikaner und möchte gerne in Baden-Württemberg seinen Realschulabschluss bzw. sein Abitur nachmachen und braucht dafür die Anerkennung eines Hauptschulabschlusses. Wir haben erst in Rheinland-Pfalz gewohnt, dort wurde ihm der Hauptschulabschluss auch problemlos anerkannt, jedoch nur auf Rheinland-Pfalz beschränkt. Von Stuttgart allerdings wurde ihm bescheinigt, dass ihm der Hauptschulabschlusses in Baden-Württemberg nur für die Aufnahme einer Berufsausbildung, nicht aber für eine schulische Weiterbildung anerkannt werden kann.
Mein Freund hat in Mosambik 7 Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besucht mit den Fächern Portugiesisch (Muttersprache), Geschichte, Geographie, Mathematik, Biologie und Ästhetik. Danach hat er eine 4-jährige schuliche Berufsausbildung zum Schlosser/Mechaniker gemacht. Im ersten Jahr hatte er die Fächer Portugiesisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Chemie. Im zweiten Jahr: Portugiesisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Elektrotechnik, Mechanische Technologie und praktische Mechanik. Im dritten und vierten Jahr waren es nur noch technische Kurse und Portugiesisch. Er hat die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Als ich in Stuttgart anrief, erklärte man mir erst, dass meinem Freund der Hauptschulabschluss für eine schulische Weiterbildung nur anerkannt werden könnte, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hätte (es wurde erst behauptet, dass er das nicht getan hat), als ich weiterfragte wurde mir gesagt dass das Fächerangebot während der schulischen Ausbildung nicht breit genug gewesen wäre, allerdings war man nicht bereit, mir dies genau zu begründen.
Weiß jemand dazu irgendwas genaueres? Ich hatte angenommen,dass man für einen Hauptschulabschluss 9 Jahre Unterricht in allgemeinbildenden Fächern nachweisen muss, und das kann er ja. Er hatte jedoch keine Fremdsprache, aber die ist ja auch nicht unbedingt Pflicht, oder doch?
Wäre toll, wenn mir das jemand genauer erklären könnte. Vielen Dank schonmal im Voraus.

Babette

als ehemaliger hauptschüler weiß ich das man für den quali keine fremdsprache können muss. dafür muss man zwei sachfächer belegen. auch die deutschprüfung muss er nicht machen; er muss statt eines deutschquali’s dann seine leistung in seiner muttersprache bringen vermutlich portugisisch. (so liefs zumindest bei den bürgerkriegsflüchtlingskindern aus ex-jugoslawien wie ich 93 den quali gemacht habe, die konnten kein wort deutsch, hatten dann aber trotzdem den quali in der tasche, weil sie in mathe, englisch und im sport fit waren. beim fach arbeitslehre hab ich keine ahnung wie das gedeichselt wurde. prinzipiell kann man einfach zur einer hauptschule und dort fragen ob man als externer mitschreiben kann (wie realschüler oder gymnasiasten)
dann hat auch das behördenrennen ein ende… was hilft die formelle anerkennung eines mosambiquanischen qualis, wenn die ihn der personaler nicht anerkennt…

Hallo Wolfgang!

Ich weiß nicht, was ein Quali ist. Ist das die Externenprüfung?
Meine Frage war eigentlich, ob das Amt mit seiner Entscheidung Recht hatte, weil ich das etwas anzweifle und dem gerne widersprechen würde. Dafür habe ich aber zu wenig Ahnung von dem Thema.
Weiß vielleicht noch jemand was dazu?

Dankeschön! Babette.