Anerkennung von Darlehenszinsen für neu zu vermietetes Objekt

Situation:
Eine Person besitzt bereits eine abgezahlte Immobilie, in der sie selbst wohnt. Nun möchte sie eine weitere Immobilie erwerben, um diese zu vermieten. Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen (und dazu gehören wohl auch die Zinsen für den nun notwendigen Kredit), kann sie ja prinzipiell steuerlich geltend machen.

Frage:
Muss für die steuerliche Anerkennung der Darlehenszinsen als Minderung der Mieteinnahmen dieser Kredit auch zwingend auf die neue, zu vermietenden Immobilie aufgenommen werden, oder ist es gleichsam möglich, die bereits abgezahlte Immobilie - erneut - zu beleihen um auf diese Weise dank höherer Finanzsicherheit in den Genuss besserer Zinskonditionen bei der Bank zu gelangen?

Hallo!

Entgegen landläufiger Meinung ist es völlig wurscht wie das Darlehen besichert wird, also ob mit der Grundschuld der Immobilie 1 oder 2.

Einzig und allein zählt wozu das Geld verwand wurde. Und wenn damit der Kaufpreis der vermieteten Immobilie beglichen wurde, können auch die Schuldzinsen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Gruß derschwede77