Es ist ein Frau die aus kamerun kommt, und ist schwanger.Der freund hat sie verlassen und sie will ihr kind von jemand der ein unbefristete aufenthalt erlaubnis in alle EU länder hat anerkennen.Sie möchtet gern wissen was für vorteile und nachteile für sein kind und sie gibt.
Hallo,
was ist mit den Nachteilen für den Anerkennenden? Ist denn dem Vater das Risiko bewusst, dass er hier unterhaltspflichtig wird?
Eine pränatale Anerkennung kann bis zur Geburt widerrufen werden, sobald jedoch alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen und die Anerkennung wirksam geworden ist und die Rechtswirkungen des § 1594 entfaltet, ist für einen Widerruf wegen Fristablaufs kein Raum mehr.
Dann kommt nur noch die Anfechtung der Vaterschaft nach den §§ 1599 ff. in Betracht. Die aber geht nur in Form einer Anfechtungsklage, das kostet dank Abstammungsgutachten und weiterer Anwalts/Gerichtskosten eine Menge Geld.
Und für die Mutter:
§ 95 AufenthG
Strafvorschriften
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.
Tathandlung ist das “Machen” oder das Benutzen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel gem. § 4 AufenthG (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) oder eine Duldung zu beschaffen.
Unrichtig sind Angaben, die unwahr sind. Unvollständig sind Angaben, wenn trotz Mitteilungspflicht wesentliche Tatsachen verschwiegen werden.
Die unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen in irgend einer Weise entscheidungserheblich sein können. Es reicht aus, dass die unrichtigen Angaben für das ausländerrechtliche Verfahren deshalb von Bedeutung sind, weil sie sich im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer unrechtmäßigen Duldung eignen.
Die Veranlassung anderer, zum Zwecke der Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder eine Duldung eine Scheinehe zu schließen und/oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der zuständigen Stelle einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde zu gebrauchen, kann Anstiftung darstellen.
Beihilfe kann beispielsweise dann vorliegen, wenn jemand eine fingierte Verpflichtungserklärung gem. § 66 Abs. 2 AufenthG besorgt, eine Scheineheschließung vermittelt, eine Scheinehe eingeht, vor der Grenzkontrolle “Vorzeigegeld” oder einen Beleg, der touristische Absichten glaubhaft machen soll, aushändigt.
Und die Mutter kann dann sofort ausgewiesen werden:
http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/55-ermessen…
§ 55 AufenthaltG
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
1. in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Anwenderstaates des Schengener Durchführungsübereinkommens durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a) falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde,
VG
EK
Hi,
der Artikel ist super!!!
nur eine klitzekleine Ergänzung:
Auch Beamten ist klar, daß eine Schwangerschaft 9 Monate dauert, wenn „Vater“ und Mutter in dieser Zeit nicht irgendwie gemeinsam irgendwo waren, hat der Urkundsbeamte die Pflicht die Beurkundung der Vaterschat zu verweigern.
Kommen später einem Amt (z. B. Ausländerbehörde) Zweifel an der „Vaterschaft“ darf auch das Amt eine Anfechtung der Vaterschaft auf eigene Kosten durchführen…
Grüße
miamei