ein Angestellter fährt im Jahr ca. 35.000 km (einfache Strecke) zur Arbeit und setzt dieses über Jahre ohne jegliche Art von Belegen von der Steuer ab. 2003 erhält dieser die Information das diese Fahrtkosten nur noch durch entsprechende „Belege“ anerkannt werden.
Mit der Steuererklärung 2004 reicht dieser „Belege“ in Form von Werkstattrechungen aus denen Datum, KM-Stand hervorgeht ein. Mit dem Ergebnis das das FA diese „Belege“ als nicht ausreichend abweist.
Hat jemand Rat oder Tipps wie dieser Angestellter sein Recht! durchsetzen kann ?
hier steckt der teufel wohl im detail. 35.000km p.a. fahrtkosten, rechne ich das runter auf 230 arbeitstage, ist das eine entfernung von
76km von wohnung zur arbeit. könnten hier zweifel bestehen? wohnort? einsatzort? woran könnte das finanzamt zweifeln? PLZ-angaben auf den kfz rechnungen? wohnsitz von eltern / freundin in der nähe der arbeit? insgesamt nur wenige km mehr als die 35.000km laufleistung für das kfz glaubhaft gemacht?
Hat jemand Rat oder Tipps wie dieser Angestellter sein Recht!
durchsetzen kann ?
ich will nicht an den pranger stellen, aber oft und ständig gibt es hier user die „krumme dinger“ als gerade darstellen wollen und sich dann beschweren.
wenn du also PLZ arbeitsort im arbeitsvertrag ggf. in einer bestätigung des arbeitgebers und eine 76km entfernte PLZ im ausweis hast, dann auch eine kilometerleistung von sagen wir 40.000km glaubhaft machen kannst mit minimum 3-4 rechnungen (alle 10.000km geht jeder wagen zum ölwechsel), dann steht dem einspruch nichts im weg.
Ich unterstelle ja den Fragestellern nicht, dass sie uns über den Löffel balbieren wollen. Daher noch der Tipp: Man kann den Einspruch zwar selber verfassen, kompetenter wird er aber sicherlich durch die Mithilfe eines steuerlich Vorgebildeten (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein).
Hallo azabel,
bei uns haben die Rechnungen von TÜV und Werkstatt ausgereicht. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Anwesenheitstage wurde mit einem Lächeln abgelehnt - das kann eine Gefälligkeitsbescheinigung sein - obwohl der Arbeitgeber eine Behörde ist. Das Auto zur persönlichen Ablesung beim Finanzamt vorfahren - ist bestimmt eine gute Möglichkeit.
Kann es sein, dass der Steuererklärung die Jahresrechnung des Autoversicherers beiliegt und dort ein günstiger Tarif wegen geringer km-Zahl ausgewiesen ist??
Km-Zahlen sollten aufgrund einer Enfernungsberechnung durch z.B. www.map24.de ermittelt werden. Das Fa fängt auch an zu meckern, wenn argumentiert wird, das durch Nutzung von Feldwegen km eingespart werden.
Viele Grüße
Utemaus
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wenn du also PLZ arbeitsort im arbeitsvertrag ggf. in einer
bestätigung des arbeitgebers und eine 76km entfernte PLZ im
ausweis hast, dann auch eine kilometerleistung von sagen wir
40.000km glaubhaft machen kannst mit minimum 3-4 rechnungen
(alle 10.000km geht jeder wagen zum ölwechsel), dann steht dem
einspruch nichts im weg.
Habe einen ähnlichen Arbeitsweg und sammele deshalb sämtliche Tankquittungen. Recht das denn als Nachweis gegenüber dem Finanzamt?
Habe einen ähnlichen Arbeitsweg und sammele deshalb sämtliche
Tankquittungen. Recht das denn als Nachweis gegenüber dem
Finanzamt?
hallo stefan,
das ist natuerlich der beste weg, aber nicht allein ausreichend, da es schon genügend leute gibt, die die belege von oma, opa und co. miteinreichen. effektiv wird das nur, wenn reparatur-tüv-durchsicht und weitere rechnungen dazukommen, auf denen die km angegeben sind. ggf. auch checkheft vom auto wäre gut.
das ist natuerlich der beste weg, aber nicht allein
ausreichend, da es schon genügend leute gibt, die die belege
Echt nicht ausreichend? Tanke alle 3-4 Tage, mal am Arbeitsort mal am Wohnort.
von oma, opa und co. miteinreichen. effektiv wird das nur,
wenn reparatur-tüv-durchsicht und weitere rechnungen
Na ja, TÜV ist alle 2 Jahre, und Inspektionen werden keine gemacht. Reparaturen mit km-Stand sind bisher auch eher Mangelware. Das Auto läuft bisher ohne grössere Probleme.
Ich kann sowiso nicht die komplette Summe geltend machen da die Entfernungspauschale auf 4500Euro begrenzt ist.
Ich kann sowiso nicht die komplette Summe geltend machen da
die Entfernungspauschale auf 4500Euro begrenzt ist.
hallo stefan,
dies ist eine fehlvorstellung! die grenze gilt nur für die, die NICHT mit dem auto unterwegs sind.
§ 9 I Nr. 4 Satz 2 EStG: „Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“
insoweit solltest du also die km durchaus dokumentieren… ich habe es persönlich noch nicht ausprobiert, aber vielleicht solltest du per dgicam incl. datumsanzeige jede woche ein bild vom tacho machen? kostet dich nix und im notfall sind die bilder schnell auf einer CD. setzt natürlich eine digicam voraus
§ 9 I Nr. 4 Satz 2 EStG: „Zur Abgeltung dieser Aufwendungen
ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die
Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden
vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500
Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist
anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur
Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“
Irgendwie habe ich das „einen eigenen“ wohl unterschlagen. Danke für den Tipp.
insoweit solltest du also die km durchaus dokumentieren… ich
habe es persönlich noch nicht ausprobiert, aber vielleicht
solltest du per dgicam incl. datumsanzeige jede woche ein bild
vom tacho machen? kostet dich nix und im notfall sind die
bilder schnell auf einer CD. setzt natürlich eine digicam
voraus
Das werde ich dann wohl so machen müssen, alternativ kann ich ja dann auch meine Kontoauszüge vorlegen wo alle Tankstellen-Zahlungen per EC-Karte dokumentiert sind.