Hallo…,
wer kennt sich mit Anerkennungen von Magisterabschlussprüfungen als Erste Staatsprüfung aus? Ich habe jedenfalls einen Antrag auf Anerkennung bei der Bez.-reg. in Münster gestellt und habe daraufhin ledeglich eine Teilanerkennung erhalten, und zwar für das MAgisterhauptfach Deutsch. Das Nebenfach Englisch wurde nicht anerkannt. Die Entscheidung wäre ja akzeptabel, wenn es nicht einen Erlass gegeben hätte, der besagt: MAprüfungen können ohne Überprüfung als Erste Staatsprüfung anerkannt werden, soweit zwei der Fächer der Magisterprüfung den Fächern Deutsch, Englisch, Franz. zuzuordnen sind. Mich würde interessieren, ob es irgendwo Bewerber gibt, die sich mit dieser speziellen Ermessensentscheidung auskennen…,denn ich habe noch viiieeel mehr Fragen zu diesem Thema. DANKE!!!