Anfahrt bei befristeter Versetzung = Arbeitszeit?

Hallo,

ich bin im Einzelhandel tätig, muss aber berufsbedingt sehr oft in verschiedenen Filialen arbeiten.

Ein Beispiel:
Stammfiliale lt. Arbeitsvertrag Bochum

Ich arbeite aber so gut wie gar nicht in Bochum sondern es sieht wie folgt aus:

Ich arbeite:
3 Wochen Köln
2 Wochen Düsseldorf
2 Wochen Duisburg
3 Wochen Marl
usw.

Ein Hotelaufenhalt wird nicht gewährt, sprich ich muss jeden Tag von meinem Wohnort in Bochum zu den einzelnen Filialen mit der Bahn hinfahren und auch wieder zurück.

Das schlägt sich natürlich in meinem Tagesablauf nieder, der sich dann teils so gestaltet das ich um 6 Uhr Morgens losfahre und erst wieder um 23 Uhr zu Hause bin.
Am nächsten Tag natürlich das Gleiche versteht sich…

Fahrtkosten werden natürlich erstattet, im Gegensatz zur Arbeitszeit.
Von diesen zusätzlichen Stunden, die für die Hin- und Rückfahrt anfallen, wird mir keine Minute auf mein Zeitkonto angerechnet und auch nicht ausgezahlt.

Ist dies überhaupt zulässig, und kennt da eventuell jemand den genauen Gesetzestext der auf diese Problematik verweist?

Währe für eine Antwort sehr dankbar.

Hallo Mimikus,

der Gestzgeber hat es eindeutig geschrieben eine Fahtzeit von 1 1/2 Stunden zur Arbeit und das selbige auf dem Rückweg ist zulässig.
Ich kann mir leider im Moment nicht vorstellen, welche Entfernungszahlen, zwischen Deinem Hauptarbeitsort und den anderen Standorten bestehen, aber da Du diese Standorte mit der Bahn und, ich denke mir mal auch mit dem Bus, errreichen kannst, gibt es keine andere Möglichkeit diese Arbeitszeitregelung anzuzweifeln.

LG Karsten Bohnsack

PS: Ich hoffe Dir geholfen haben zu können.

Hallo,

ich bin im Einzelhandel tätig, muss aber berufsbedingt

sehr

oft in verschiedenen Filialen arbeiten.

Ein Beispiel:
Stammfiliale lt. Arbeitsvertrag Bochum

Ich arbeite aber so gut wie gar nicht in Bochum

sondern es

sieht wie folgt aus:

Ich arbeite:
3 Wochen Köln
2 Wochen Düsseldorf
2 Wochen Duisburg
3 Wochen Marl
usw.

Ein Hotelaufenhalt wird nicht gewährt, sprich ich muss

jeden

Tag von meinem Wohnort in Bochum zu den einzelnen

Filialen mit

der Bahn hinfahren und auch wieder zurück.

Das schlägt sich natürlich in meinem Tagesablauf

nieder, der

sich dann teils so gestaltet das ich um 6 Uhr Morgens

losfahre

und erst wieder um 23 Uhr zu Hause bin.
Am nächsten Tag natürlich das Gleiche versteht sich…

Fahrtkosten werden natürlich erstattet, im Gegensatz

zur

Arbeitszeit.
Von diesen zusätzlichen Stunden, die für die Hin- und
Rückfahrt anfallen, wird mir keine Minute auf mein

Zeitkonto

angerechnet und auch nicht ausgezahlt.

Ist dies überhaupt zulässig, und kennt da eventuell

jemand den

genauen Gesetzestext der auf diese Problematik

verweist?

Währe für eine Antwort sehr dankbar.

Hallo,
ich kann dir nichts mit Sicherheit sagen, da ich mich
ja hier auch nicht als Experte auf dem gebiet angeboten
hab, aber in der regel könntest du es ablehnen in
anderen Filialen zu arbeiten, sofern im Arbeitsvertrag
nichts drin steht von wegen dass du mal auch in diesen
Filialen arbeiten könntest.

Also sofern nur die Filiale Bochum erwähnt wird, kannst
du allen anderen ablehnen.
aber wie gesagt, kann dir nichts versprechen

Hallo, tut mir sehr leid wegen der sooo verspäteten Antwort!
Und leider habe ich auch gar keine Ahnung zu deinem Thema.
Bitte wende dich an einen Arbeitsrechtsexperten.
Grüße,
Ally