Hallo zusammen,
wenn ein Vermieter Arbeiten an seiner vermieteten Wohnung verrichtet, darf er seinem Mieter die Anfahrt + Installationszeit in Rechnung stellen?
Grundsätzlich ist der Erhalt der Mietsache Angelegenheit des Eigentümers/Vermieters.
Gewisse Kosten können mietvertraglich auf den Mieter/die Mieter umgelegt bzw. abgewälzt werden. Beispiel Kleinreparaturklausel, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten (z.B. Hausmeister), Schadenersatz für Schäden
Wenn also die Zahlungspflicht des Mieters klar ist, darf der VM die Arbeiten auch selbst erledigen und die Kosten nach Zeit und Materialaufwand berechnen, allerdings ohne MWSt.
Bei Schadenersatz muss er die Arbeiten überhaupt nicht durchführen. Die Kosten nach Kostenvoranschlag (ohne MWSt) stehen ihm dennoch zu.
vnA
Waren es Reparaturarbeiten in der Wohnung ?
Oder hatte der Mieter besondere Wünsche, für die er dem Vermieter einen Auftrag erteilte ?