Anfahrten eines Handwerkers

Hallo Experten,

wie viele Anfahrten eines Handwerkers darf dieser üblicherweise in Rechnung stellen?

Nehmen wir an, der Handwerker wäre dreimal (!) nach Hause gefahren, um Kleinkram zu holen (z.B. fehlende Dübel, fehlender Hammer, fehlende Schrauben, etc.) und würde jetzt alle drei Anfahrten berechnen wollen…

Auftrag sei die Lieferung und Montage von Vorhängen gewesen, die der Handwerker selbst angefertigt hat (er konnte also vorher wissen, was er zur Montage braucht).

Im Internet fand ich:
4. Besorgungen: Muss der Monteur noch einmal los, weil Werkzeug oder Material fehlen, so geht das in der Regel zu Lasten des Unternehmens, wenn der Kunde das Problem genau beschrieben hat und voraussichtlich erforderliches Werkzeug oder Material nicht mitgenommen wurde.

Allerdings ohne Quellenangabe, woher diese Aussage stammt.

Gruß,
Sax

Hallo!

Ja, diese Aussage ist auch aus meiner Sicht zutreffend, eine Anfahrt.
Vergessenes Werkzeug, Kleinmateral geht zu Lasten des Handwerkers.

MfG
duck313

Hallo,

Nehmen wir an, der Handwerker wäre dreimal (!) nach Hause

gefahren, um Kleinkram zu holen (z.B. fehlende Dübel,
fehlender Hammer, fehlende Schrauben, etc.) und würde jetzt
alle drei Anfahrten berechnen wollen…

Wenn er die Montage durchführt, muß er sich vorher Gedanken machen, was er alles braucht.
Mit den mehrfachen Anfahrten will er nur zusätzlich Geld schinden.
Man sollte nichts unterschreiben, ohne z.B. auf Lieferscheinen o. Montagezetteln sofort diesen Sachverhalt zu rügen.

Gruß:
Manni