Ich hatte die letzten Wochen ein paar Vorstellungsgespräche, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Teils telefonisch, teils schriftlich eingeladen.
Eine Firma meinte bei der telefonischen Einladung, sie könne keine Werbungskosten bezahlen und ob das okay sei.
Heißt das nun im Umkehrschluß, ich kann meine Fahrt mit dem Auto zum Gespräch den anderen Firmen in Rechnung stellen?
wenn ja, was muss man beachten?! (zeitliche Begrenzung, § Angaben,…)
Beispiel bei 40 km An- und 40 km Abfahrt zur Firma mit dem Auto.
2 x 40 x 0,30 Cent ? = 24,- Euro ?
Das würde sich ja richtig lohnen.
Danke für eine Antwort…
Hi!
Wenn der AG Dich einlädt, dann muss er die Fahrtkosten auch zahlen.
Allerdings kann er das auch bei der Einladung ausschließen - wie hier geschehen.
Schön erklärt ist es hier: http://inhalt.monster.de/1847_de_p1.asp
LG
Guido
Hallo,
Schön erklärt ist es hier:
http://inhalt.monster.de/1847_de_p1.asp
Achtung: die aktuelle Pauschale ist tatsächlich 0,30 ct pro gefahrenem Kilometer;
bei 100 km einfacher Wegstrecke also 2 * 100 * 0,3
Gruß bobesch
er muß zahlen, wenn du dich auf eine anzeige beworben hast und er dich nun vorlädt.
er muß nicht zahlen, wenn er dich aufgrund einer initiativbewerbung von dir einlädt.
ersteres kann er explizit ausgrenzen, je nach seriösität und wahrem interesse an dir macht er das nicht, soll aber auch behörden geben, bei denen das usus ist.
bei der frage nach dem wieviel zucke ich auch nur mit den schultern
Hallo!
ersteres kann er explizit ausgrenzen, je nach seriösität und
wahrem interesse an dir macht er das nicht, soll aber auch
behörden geben, bei denen das usus ist.
Ich glaube nicht, dass das unbedingt etwas mit Seriosität/Interesse zu tun hat. Meiner Meinung / Erfahrung nach ist es eher die Ausnahme, wenn vom potentiellen Arbeitgeber Fahrtkosten übernommen werden. Das hängt eher ein wenig nach der zu besetzenden Position ab. Ich glaube nicht, dass es viele Arbeitgeber gibt, die Bewerbern für eine Helfertätigkeit Fahrtkosten zahlen. Bei Akademikerstellen hat man da vielleicht etwas mehr Glück. In den allermeisten Fällen muß man sich jedoch als Bewerber ans Arbeitsamt wenden (vorheriger Antrag nötig!!!) und sich von denen die Kosten erstatten lassen.
Viele Grüße.
bei der frage nach dem wieviel zucke ich auch nur mit den
schultern
Arbeitgeber können alles /einen Teil/ nichts erstatten.
Ansonsten beim Arbeitsamt nachfragen, was im konkreten Fall erstattet/übernommen wird. Dort ist es auch möglich, den Rest - Teil erstattet zu bekommen, der vom Arbeitgeber evtl. nicht erstattet wurde.
LG