Ein Kollege meinte, er würde bei der Lohnsteuer einen Anfahrtsweg von ca. 800m angeben (dh pro Tag eine Gesamtstrecke von 1,6 km), wenn er so nahe zur Arbeitsstelle wohnen würde. Wenn ja, wie wäre diese Strecke anzugeben? Würde hierzu aufgerundet werden auf 2 km? Würde diese geringe Strecke überhaupt Sinn machen?
bei Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt die einfache Strecke und wenn diese weniger als ein Kilometer beträgt, dann ist da nicht viel zu machen, denn die Pauschale von 0,30 Euro gilt pro Kilometer und nicht für den Meter. So steht’s im Gesetz und lässt nur wenig Raum für Interpretationen.