Guten Tag,
bei mir an der Schule geht schon seit langem das Gerücht herum, dass es ein Gesetz gibt, das es Schülern erlaubt nicht zur Schule zu kommen, sollte die Unterrichtszeit kürzer sein als der Anfahrtsweg (Hin- und Rückfahrt zusammen).
Ich wäre froh wenn mir jemand bei der Frage helfen kann und im besten Fall mir die Gesetzesstelle nennen könnte (wenn es sie gibt).
Danke im Vorraus,
Lukas
Hallo kleiner Lukas,
diese Geschichten gab es schon zu meiner Schulzeit und zur Schulzeit meiner Eltern usw.
Christian
Hallo,
natürlich ist das nur Wunschdenken.
Man stelle sich vor alle Schulpflichtigen aus Aschaffenburg würden sich in Burghausen in Schulen anmelden. Abfahrt Aschaffenburg (vorausgesetzt man wohnt am Bahnhof und die Schule ist auch dort) um vor 8 Uhr in Burghausen zu sein, wäre 20:49 (mit einem längeren Aufenthalt in Mühldorf) und zurück wäre man gegen 18:34. Damit würde man dann die Schulpflicht effektiv aushebeln.
Cu Rene