Hallo!
Angenommen ein AN nimmt in seiner Freizeit an einer betrieblichen Weiterbildung teil. Sein AG rechnet ihm die Dauer der Veranstaltung als Überstunden an. Soweit so gut, die Anfahrt zur Weiterbildung dauert ca. 45 min. Muss der AG die An- und Abfahrt auch als Überstunden anerkennen?
Falls ja, in welchem Gesetz/Paragrafen ist das geregelt?
Gruß
Perschke
Hallo
Was steht im AV zum Thema Arbeitsort?
Wie lange braucht der AN üblicherweise zum Arbeitsplatz?
Ist zur Weiterbildung etwas vertraglich vereinbart?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
der AN wird durch den AG zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung verpflichtet. Der Weiterbildungsort ist woanders, als der Arbeitsort. Die Veranstaltung findet in den Abendstunden statt und die Anfahrt dorthin ist länger als zur Arbeit.
Aus anderen Quellen hab ich erfahren, dass die Zeit der An- und Abfahrt zur Weiterbildung als Überstunden anzurechnen sind. Doch ich weiß bisher nicht, wo dies gesetztlich verankert ist.
Gruß Perschke
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Hallo,
wenn diese Person im öffentlichen Dienst arbeitet, so zählt gemäß neuem Tarifvertrag der Weg zu einer Fortbildungsveranstaltung und zurück nicht mehr als Arbeitszeit/Überstunden.
Manche AG gehen jedoch hin, und gewähren diese Zeit trotzdem, denn sonst würde sich niemand mehr freiwillig fortbilden
Gruß Carina
Danke Corina,
die Person ist nicht im öffentlichen Dienst, sondern bei einem privaten Arbeitgeber, der die Teilnahme an der Fortbildung verlangt. Angenommen die Veranstaltung findet abends, also nach der Arbeit statt. Bisher wurde die Dauer der Fortbildungsveranstaltung eindeutig als Überstunden angerechnet. Doch man hört von anderen, dass auch die An- und Abfahrt bereits als Überstunden angerechnet werden (würde zusammen ca. 1h ausmachen).
Wie bereits gesagt, wenn es tatsächlich so ist, wo steht das Ganze?
Gruß
Perschke
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