Anfechtbarkeit des Steuerbescheides

Liebe ExpertInnen,

kann ein Steuerbescheid auch nach der Widerspruchsfrist angefochten werden, wenn ein Sachbearbeiter den in der Erklärung angegebenen, seit 20 Jahren anerkannten Behindertenfreibetrag nicht berücksichtigt hat?

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

unter Umständen ja, z.B. wenn der Sachbearbeiter dies nicht im Steuerbescheid Erläutert hat bzw. dies vorher angekündigt hat.

Man muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und gleichzeitig Einspruch einlegen, was in einem Brief geht.

Vielleicht hat es der Sachbearbeiter auch nur vergessen, evtl. mal telefonieren.

Grüße
Chris

kann ein Steuerbescheid auch nach der Widerspruchsfrist
angefochten werden, wenn ein Sachbearbeiter den in der
Erklärung angegebenen, seit 20 Jahren anerkannten
Behindertenfreibetrag nicht berücksichtigt hat?

Gruß Ralf

Hallo, Ralf,

der Behindertenausweis ist ein Grundlagenbescheid, der Bindungswirkung für Folgebescheide (hier: Einkommensteuerbescheid) hat.

Der Folgebescheid ist auch dann dem Grundlagenbescheid anzupassen, wenn dieser trotz Vorliegens versehentlich nicht, fehlerhaft oder nur unvollständig berücksichtigt worden ist.

Die BFH-Urteile:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1988/XX880711.HTM
und
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030867.html

Praktische Auswirkung hat letzteres Urteil jedoch (nur) in dem Fall, in welchem sowohl die 2-Jahresfrist des § 171 Abs. 10 AO als auch die Feststellungsfrist hinsichtlich des Grundlagenbescheids, nicht aber die einjährige Ablaufhemmungsfrist des § 171 Abs. 2 AO verstrichen ist.

Fazit:
Innerhalb der Festsetzungsverjährung ist der Bescheid in jedem Fall zu berichtigen.

mfG
HGS

Danke Euch beiden
Hei Ihr zwei,

damiit hätte ich nicht gerechnet! Mit der Hintergrund-Info von HGS im Kopf habe ich gestern das Finanzamt um Berichtigung gebeten.

Nochmal Dank + Gruß