Hallo,
ich habe folgende Frage:
Man kauft den Eltern das elternliche Haus zum regulären Marktwert (Gutachten) ab. Das Geld fließt auch erstmal auf das Konto der Eltern.
Wie lang muss das Geld auf dem Konto der Eltern verbleiben um nicht den Anschein einer Schenkung zu erwecken? Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder könnten die Eltern das Geld sogar einfach abheben und einfach an den Käufer (Tochter) zurück geben?
Danke und Gruß
Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Aus Sicht des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (beim Vorhandensein von Geschwistern interessant) kommt es darauf an, ob nach dem Tode des früheren Immob.eigen-tümers eine Schenkung bewiesen werden kann (zum Beispiel durch Kontoauszüge). Die angefragte gesetzliche Frist gibt es nicht. Ist allerdings zwischen der tatsächlichen Schenkung und dem Tod ein Zeitraum von 10 Jahren verstrichen, dann ist sie nicht mehr relevant. Ist der Zeitraum kürzer, dann gibt es eine Staffelung in Jahresschritten zu jeweils 10 % des Wertes. Eine Anfechtung ist zu dieser Frage nicht zutreffend.
Fragen Sie mich erneut, wenn etwas offen geblieben oder unklar sein sollte (bitte genaue Schilderung!).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.340 Tagen 1.641 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)
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Hallo und Danke schonmal,
das mit der 10 Jahresfrist bei Schenkungen war mir bekannt allerdings geht es vielmehr darum das Haus zum regulären Marktwert zu kaufen. Es wird alles notariell usw. rechtlich richtig abgewickelt. Geld fließt auch regulär. Nur die Eltern wollen das Geld gar nicht sondern soll der Kauf vielmehr die anfechtbare Schenkung umgehen. Das heißt das der Hauskauf ganz normal abgewickelt wird aber das Geld soll wieder zum Käufer zurück fließen. Gibt es da Fristen welche man wahren sollte oder könnten die Eltern jeden Monat unregelmäßige Beträge bar abheben ohne eine Nachweis später erbringen zu müssen wo das Geld hinging. Ps.Ob das jemals überhaupt hinterfragt wird ist eher unwahrscheinlich aber man weiß ja nie!! Danke für ihre Antwort auf diese rein fiktiv gestellte Frage.
Grüße aus Thüringen
guten Abend,
nochmals: Da erneut nicht bekannt ist, aus welcher Sicht das Interesse besteht, gehe ich einfach davon aus, dass Hintergrund die sogenannte Gläubigeranfechtung gemeint ist, wobei jedenfalls in der Vergangenheit eine Frist bestanden hat, die ich aber nicht mehr in Erinnerung habe. Diese Rechtsfrage hat nichts mit Erbrecht zu tun. Bitte andere Experten befragen.
Gruss H.G.