Anfechtbarkeit Hauskauf ?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Jemand kauft den Eltern das elternliche Haus zum regulären Marktwert (Gutachten) ab. Das Geld fließt auch erstmal auf das Konto der Eltern.
Wie lang muss das Geld auf dem Konto der Eltern verbleiben um nicht den Anschein einer Schenkung zu erwecken? Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder könnten die Eltern das Geld sogar einfach abheben und einfach an den Käufer (Tochter) zurück geben?

Danke und Gruß

Es dürfte dem Finanzamt ziemlich egal sein, ob die Kinder das Haus oder den Kaufpreis dafür geschenkt bekommen haben - eine Schenkung ist es so oder so.

Der Freibetrag für Schenkungen und Erbschaften beträgt bei Kindern 400.000 Euro, da darf es schon eine stattliche Hütte sein!

Falls der Wert des Hauses höher ist, wäre es vermutlich sinnvoller eine Teilübertragung des Eigentums bis zum Freibetrag für Schenkungen zu machen („halbes Haus“).