Anfechtbarkeit Promille-Blasen mit Kaugummi

Ein abstrakter Fall.
Was würden Sie jemandem raten der Ihnen folgende Geschichte schildert:

Dieser jenige hat einen Job bei dem er bis 24 Uhr arbeiten muss (Hier hat er ein großes Bier getrunken). Danach ging er zu einem Geburtstagsfest in eine Cocktailbar. (Hier trank der Betroffene einen Nicht alkoholischen Drink mit Orangensaft etc.).

Um ca 02:30 wurde der betroffene (25J.) kurz vor der Haustüre von der Polizei angehalten und musste pusten. Seinen Kaugummi schluckte er kurzerhand runter, da er nicht wussste dass dies auswirkungen auf den Atemalkohol haben kann. (dies hat er erst am nächsten Tag gegoogled.) Alle personlaien waren i.O. Auto war auch i.O.! Allgemeine Kontrolle. Mit dabei war die Freundin die 17J alt ist.

Der Betroffene wurde durchsucht. Die Beamten fanden Zigaretten und KAUGUMMI in der Hosentasche. Alles durfte er im Wagen mit sich führen. Auf dem weg zur Wache Kaute der betroffene noch einen neuen Kaugummi. (Er hatte die Polizisten gefragt ob er etwas trinken könne, weil der Mund trocken war, aber dies wurde verneint, Freundin hat das auch mitbekommen). Auf der Fahrt haben die Beamten gefragt was der Betroffene Arbeitet. Hier hat er erzählt dass er nur 400€ im Monat verdiene. Es kam ERST JETZT zur Ansprache auf eine Blutbrobe. (Der Betroffene konnte sich nicht vorstellen über 0,5 zu haben). Die Beamten schüchterten den Betroffen mit dem kürzlich erworbenen Wissen ein dass er wenig verdient. Zitat: Eine Blutprobe kostet Anfahrt plus nochmal 200€ das wird teuer, und des bringt eh nix…)

Bei dem verwertbaren Automaten im Revier kam ein Wert von 0,33 raus, also 0,66 Promille. Nachdem der Betroffene widerum kurz vorher den Kaugummi mit 64g Mehrwertigen Alkoholen (nachträglich geprüft) geschluckt hat. Auf widerholtes nachfragen nach einem Bluttest wurde diese Anfrage nur verniedlicht.

Hätte der Beteiligte das mit dem Kaugummi gewussst hätte er anders reagiert. Und wie kann dieser von einem Bier und einem Fruchtcocktail 0,66 haben?

Ausserdem ist etwas komisch dass die Beamten nicht interessiert haben ob es alles seine Richtigkeit hat, dass der 25 Jährige eine 17 Jährige dabei hat… die eigentlich um 24 Uhr zuHause bei den Eltern sein müssste. Nichtmal der Ausweis wurde hier angefordert…

Dem betroffenen geht es Hauptsächlich um das Fahrverbot von einem Monat, mit dem er nun rechnen muss.

Was rät man da??? Ist das eine Schilderung die Ausführlich genug ist?

Der alkomat

Und Ja…:

1.: Das auf der Wache war ein Gerät mit 20 Sternen und „Kassenbon“.

2.: Der Betroffene hat eine Unterschrift leisten müssen ob er sich dazu äußern will. Er beteuerte sein eines Bier. und den rest, und dass er es sich nicht vorstellen kann etc. Dann sagte der Beamte dann unterschreiben sie hier bitte einmal für: KEINE ANGABEN

hallo olkomat,
wie treffend lach…
ok an ort und stelle wird nur festgestellt, ob überhaupt alkohol im spiel ist. wenn ja ist vor gericht nur eine blutanalyse beweiskräftig.
der beamte muss dich vorher belehren. dann niemals der probe zustimmen. hast du zugestimmt, kommst du aus der sache mit gegenargumenten nicht mehr so einfach raus.immer einen richterlichen beschluss verlangen, auch wenn der beamte noch so auf die kostensache hinweist. es ist einfach für die polizei mit weniger arbeit verbunden.
ps eigendlich ist es ganz einfach… wer trinkt fährt nicht und wer fährt trinkt nicht. … so einfach ist murmeln…
hauptmann

Hi,

mal von hinten angefangen

Was rät man da??? Ist das eine Schilderung die Ausführlich
genug ist?

Viel unbedeutender Ballast der völlig unwichtig ist.

Dieser jenige hat einen Job bei dem er bis 24 Uhr arbeiten
muss (Hier hat er ein großes Bier getrunken). Danach ging er
zu einem Geburtstagsfest in eine Cocktailbar. (Hier trank der
Betroffene einen Nicht alkoholischen Drink mit Orangensaft
etc.).

Also nach der Angabe im grünen Bereich

Um ca 02:30 wurde der betroffene (25J.) kurz vor der Haustüre
von der Polizei angehalten und musste pusten. Seinen Kaugummi
schluckte er kurzerhand runter, da er nicht wussste dass dies
auswirkungen auf den Atemalkohol haben kann. (dies hat er erst
am nächsten Tag gegoogled.)

Der Vortest ist nur ein erster Anhaltspunkt, also egal.

Die Beamten
schüchterten den Betroffen mit dem kürzlich erworbenen Wissen
ein dass er wenig verdient. Zitat: Eine Blutprobe kostet
Anfahrt plus nochmal 200€ das wird teuer, und des bringt eh
nix…)

Das hat mit einschüchtern überhaupt nichts zu tun. Sie haben nur aufgeklärt was eine Blutprobe kostet und das der Test mit dem Atemalkohol freiwillig ist. Müssen sie machen.

Bei dem verwertbaren Automaten im Revier kam ein Wert von 0,33
raus, also 0,66 Promille.

Das ist nicht schön.

Nachdem der Betroffene widerum kurz
vorher den Kaugummi mit 64g Mehrwertigen Alkoholen
(nachträglich geprüft) geschluckt hat. Auf widerholtes
nachfragen nach einem Bluttest wurde diese Anfrage nur
verniedlicht.

Und was soll das uns jetzt sagen?

Glycerin ist auch ein mehrwertiger Alkohol und davon wird keiner betrunken. Da dürfte auch kein Gerät ansprechen welches auf Ethanol ( umgangssprachlich Alkohol ) prüft.

Hätte der Beteiligte das mit dem Kaugummi gewussst hätte er
anders reagiert. Und wie kann dieser von einem Bier und einem
Fruchtcocktail 0,66 haben?

Na, möglicherweise war noch was dazwischen?
Der Kaugummi hat imho keine Auswirkung auf das Messergebnis.

Ausserdem ist etwas komisch dass die Beamten nicht
interessiert haben ob es alles seine Richtigkeit hat, dass der
25 Jährige eine 17 Jährige dabei hat… die eigentlich um 24
Uhr zuHause bei den Eltern sein müssste. Nichtmal der Ausweis
wurde hier angefordert…

Seit wann müssen Jugendliche um 24Uhr daheim sein?

Dem betroffenen geht es Hauptsächlich um das Fahrverbot von
einem Monat, mit dem er nun rechnen muss.

Und damit, sollte er nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid nochmal mit Blut im Alk erwischt werden, eine MPU fällig ist. Solange bis diese Punkte gelöscht sind.

Jetzt mal zwei Links

http://www.ra-kotz.de/alkoholfahrt_hustensaft.htm

Das dürfte das sein was immer gerne in Verbindung mit Kaugummi genannt wird, dabei aber gerne dieses _noch einen „Schluck" (alkoholhaltigen) Bronchicumsaft >/I> überlesen wird.

Dann noch die Bedienungsanleitung von dem Dräger Alcotest 7110 Evidential
http://www.draeger.com/media/10/01/07/10010798/alcot…

Da steht es schön beschrieben warum Wartezeit und Kontrollzeit eingehalten werden sollen.

Ob sich ein Weg zum Anwalt lohnt?
Keine Ahnung in wieweit der Kaugummigenuss bewiesen werden kann, und ob der überhaupt einen Einfluss auf das Messergebnis hatte. Würde im Zweifel ein Gutachter sagen.
Spätesten wenn die Beamte mal mit so einem Test auf die Nase gefallen sind, achten sie auf Kaugummi.

Keine Ahnung wie der Richter tickt der darüber zu entscheiden hat.

Q-Gruß_

wenn ja ist vor gericht nur eine blutanalyse beweiskräftig.

Nein, seit 1998 ist der Atemalkoholtest mit Evidentialanalyse nach §24a StVG gleichberechtigt mit dem Blutalkoholtest und auch gerichtsverwertbar (bitte nicht mit den Schnelltests verwechseln). Viele Bundesländer haben ihre Polizei aber schlicht nicht mit der entsprechenden Technik ausgestattet, deswegen gibt es den gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest nur in einigen wenigen Bundesländern, z.B. Bayern.

Gruß Andreas

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