Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu hier und weiß nicht, wie dieses Forum funktioniert. Deshalb schreibe ich Sie einfach mal an in der Hoffnung, eine Antwort zu bekommen.
Ich unterrichte Rechtslehre und da ich fachfremd eingesetzt bin, kommt es leider in einzelnen Fällen immer mal wieder zu Unklarheiten bezüglich der Falllösung.
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall/folgenden Fällen:
„Ein Bilanzbuchhalter erlangt eine Anstellung als Leiter des Mahnwesens durch Vorlage eines gefälschten Zeugnisses“
–> Dieses Rechtsgeschäft ist laut „Musterlösung“ nach § 123 BGB aufgrund arglistiger Täuschung anfechtbar.
Ich habe allerdings noch einen (meiner Ansicht nach) sehr ähnlich gelagerten Fall:
„Der Marktleiter eines Edekamarktes stellt die Kassiererin Ulrike Hübsch ein. Erst nach einigen Wochen erfährt er von einem Kunden, dass Frau Hübsch bereits mehrfach wegen Unterschlagung mit dem Gesetz in Konflikt kam. Der Marktleiter möchte deshalb kein Risiko eingehen – obwohl die Kasse bisher gestimmt hatte – und sucht nach einer Möglichkeit, die Kassiererin so schnell wie möglich wieder zu entlassen.“
–> Dieses Rechtsgeschäft ist laut „Musterlösung“ nach § 119 Abs. 2 aufgrund eines Irrtums in der Eigenschaft der Person anfechtbar.
Meines Erachtens nach, ist der Vorsatz in beiden Fällen vorhanden. Im zweiten Fall wird etwas vorsätzlich verschwiegen und im ersten Fall vorsätzlich gefälscht.
Worin liegt denn genau der Unterschied? Oder wäre es auch möglich das erste Rechtsgeschäft wegen Irrtums in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft der Person anzufechten?
Vielleicht habe ich ein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal nicht beachtet?
Können Sie mir das weiterhelfen
Vielen herzlichen Dank schon einmal im Voraus.
Viele Grüße
Carmen Richter

