Hallo.
Nachdem ich mich nun durch den gesamten Baum geästelt habe, mein Senf.
wie ist das eigentlich mit der praktischen Fahrprüfung, kann
die angefochten oder ähnliches werden?
Ich denke, dass es sich um eine Verwaltungsentscheidung handelt und deswegen ein Rechtsmittel Einspruch oder Widerspruch existiert. Dieser müsste m.E. an die den FS erteilende, oder eben nicht erteilende, Stelle gerichtet sein. Das Dumme ist dabei, dass das Fundament der ganzen Geschichte das ist, dass es verboten ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, und der Führerschein eine Ausnahmegenehmigung darstellt (so hat mir das mal ein Beamter an die hohle Rübe gehauen). Man hat damit schon einmal schlechtere Karten als das Amt … Auf jeden Fall müsste das Rechtsmittel so beschaffen sein, dass der Fahrlehrer mitspielt. Wenn Aussage Prüfling gegen Aussage Prüfer steht, kann man das Ganze vergessen.
Zur geschilderten Verkehrslage muss ich sagen, dass ich auch dazu tendiere, die Entscheidung des Prüfers mit zu tragen. Ich würde als Prüfer in etwa so argumentieren: „Der Prüfling hat eine verbale Einschätzung der Situation geliefert, aber sich in seiner Fahrweise nicht darauf eingestellt, dass diese auch hätte falsch sein können.“
Soll heißen: „Das querstehende Fahrzeug war erkennbar - es war aber nicht unbedingt erkennbar, weshalb der da so komisch rumstand (Möglichkeit 1: Der hatte gerade einen Mopedfahrer oder Fußgänger auf die Hörner genommen, den man aus dem Fahrschulwagen heraus nicht sehen konnte; Möglichkeit 2: Dem war ein Wendemanöver gar prachtvoll misslungen, und er hätte auch plötzlich völlig regelwidrig angeschossen kommen können; …). Der Prüfling hätte also nicht nur etwas erzählen, sondern mindestens - wegen potentiell vorhandener Gefahr - vom Gas gehen und Bremsbereitschaft zeigen, wahrscheinlich auch die Geschwindigkeit herabsetzen müssen. Beides war für mich nicht bzw. nicht deutlich genug erkennbar, deswegen brach ich die Prüfung an dieser Stelle aufgrund der Verkehrsgefährdung ab.“
Wenn der Prüfer so argumentiert und Prüfling + Fahrlehrer nicht siebenundzwanzig Eide darauf schwören können, dass doch gebremst wurde, dass das Fahrzeug jederzeit, ohne den Verkehr zu gefährden usw. usf., dürfte des Machens nicht allzuviel sein, fürchte ich.
Gruß Eillicht zu Vensre