Anfechten von praktischer Fahrprüfung

Hallo.

Nachdem ich mich nun durch den gesamten Baum geästelt habe, mein Senf.

wie ist das eigentlich mit der praktischen Fahrprüfung, kann
die angefochten oder ähnliches werden?

Ich denke, dass es sich um eine Verwaltungsentscheidung handelt und deswegen ein Rechtsmittel Einspruch oder Widerspruch existiert. Dieser müsste m.E. an die den FS erteilende, oder eben nicht erteilende, Stelle gerichtet sein. Das Dumme ist dabei, dass das Fundament der ganzen Geschichte das ist, dass es verboten ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, und der Führerschein eine Ausnahmegenehmigung darstellt (so hat mir das mal ein Beamter an die hohle Rübe gehauen). Man hat damit schon einmal schlechtere Karten als das Amt … Auf jeden Fall müsste das Rechtsmittel so beschaffen sein, dass der Fahrlehrer mitspielt. Wenn Aussage Prüfling gegen Aussage Prüfer steht, kann man das Ganze vergessen.

Zur geschilderten Verkehrslage muss ich sagen, dass ich auch dazu tendiere, die Entscheidung des Prüfers mit zu tragen. Ich würde als Prüfer in etwa so argumentieren: „Der Prüfling hat eine verbale Einschätzung der Situation geliefert, aber sich in seiner Fahrweise nicht darauf eingestellt, dass diese auch hätte falsch sein können.“

Soll heißen: „Das querstehende Fahrzeug war erkennbar - es war aber nicht unbedingt erkennbar, weshalb der da so komisch rumstand (Möglichkeit 1: Der hatte gerade einen Mopedfahrer oder Fußgänger auf die Hörner genommen, den man aus dem Fahrschulwagen heraus nicht sehen konnte; Möglichkeit 2: Dem war ein Wendemanöver gar prachtvoll misslungen, und er hätte auch plötzlich völlig regelwidrig angeschossen kommen können; …). Der Prüfling hätte also nicht nur etwas erzählen, sondern mindestens - wegen potentiell vorhandener Gefahr - vom Gas gehen und Bremsbereitschaft zeigen, wahrscheinlich auch die Geschwindigkeit herabsetzen müssen. Beides war für mich nicht bzw. nicht deutlich genug erkennbar, deswegen brach ich die Prüfung an dieser Stelle aufgrund der Verkehrsgefährdung ab.“

Wenn der Prüfer so argumentiert und Prüfling + Fahrlehrer nicht siebenundzwanzig Eide darauf schwören können, dass doch gebremst wurde, dass das Fahrzeug jederzeit, ohne den Verkehr zu gefährden usw. usf., dürfte des Machens nicht allzuviel sein, fürchte ich.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Der Prüfling hat realisiert, dass es sich um eine potentielle
Vorfahrtssituation handelt und dann folgende Überlegung
angestellt:

  1. Es ist vollkommen unklar, ob der QUER AUF DER STRAßE
    STEHENDE Wagen nach rechts oder links fahren will.

Genau. Und hier endet auch schon das Überlegen und das Handeln beginnt: anhalten und abwarten. Punkt.
Der Prüfling kann mit seiner geringen Erfahrung genau gar nicht einschätzen, was der Wendende vorhat und wie lange er dafür vielleicht braucht.
Das:

(was er, wie gesagt nicht durch Blinken angezeigt hat)

zeigt noch deutlicher, dass die Situation unübersichtlich ist. Und das zusammen mit:

  1. Offensichtlich (denn so ist es ja gekommen) WOLLTE der
    Wagen in der Einmüdung gar nicht auf die Straße des Prüflings.

zeigt ganz deutlich, dass der Prüfling keinerlei Erfahrung diesbezüglich hat. Er sollte sich ganz schnell daran gewöhnen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer potentielle Gefahrenquellen sind. Dass Blinken grad heutzutage keineswegs erwartet werden kann. Dass jederzeit alles mögliche passieren kann. Auch dass sich andere Verkehrsteilnehmer eben nicht an die Regeln halten. Und auch daran, dass ein defekter oder nicht benutzter Blinker eben nicht bedeutet, dass man das Vorfahrtsrecht verliert.

Ich zitiere hier mal § 8 StVO:

Hübsch.

  1. Er darf nur weiterfahren, wenn er

Genau: erst weiterfahren, wenn er. Und er hat eben nicht gewartet, bis er.

Fakt ist doch, dass der Prüfling die Situation richtig
eingeschätzt hat

Falsch. Er hat nur zufällig richtig geraten. Der Erfolg gibt hier nicht nachträglich recht, weil im entgegengesetzten Fall einfach zu viel passieren kann.

Zu recht durchgefallen. Der Prüfling sollte sich schleunigst eine andere Fahrweise angewöhnen. Nicht offensiv ist cool, defensiv ist Trumpf.

Gruß
loderunner

Dass jederzeit alles mögliche passieren
kann. Auch dass sich andere Verkehrsteilnehmer eben nicht an
die Regeln halten.

Ach ja, das „alles totschlag“-Argument. Dir ist schon klar, dass, wenn jeder so fahren würde, wie Du es hier vorschlägst, der Verkehr (zumindest in einer Großstadt) vollkommen zum erliegen kommen würde, ja?

Nach der Argumentation dürfte man ja nicht mal bei grün über eine Kreuzung fahren, es KÖNNTE ja jemand seine Rotphase ignorieren und über die Kreuzung rasen…

  • Anwar

Moin,

die Antworten erinnern mich an meinen Kollegen - der weiß auch alles besser und in Wahrheit kann er gar nichts! Ignoranz udn Uneinsichtigkeit ist ein sehr mieser Ratgeber - nicht nur beim Autofahren!

Nochmal! Ein Prüfling hat gar nicht die Fähigkeiten solche Situationen immer richtig einzuschätzen und selbst wenn er mal das Glück hatte richtig zu liegen rechtfertgit das keinen falschen Fahrstil!

Gruß
Bernd
P.S.: Die Antwort hat die Einschätzung zur Fahrtauglichkeit 100% bestätigt! Nicht alles was den eigenen Horizont übersteigt ist gleich schwachsinnig oder falsch!

Hallo,

P.S.: Die Antwort hat die Einschätzung zur Fahrtauglichkeit
100% bestätigt! Nicht alles was den eigenen Horizont
übersteigt ist gleich schwachsinnig oder falsch!

Da spricht der Experte aus eigener, vielfacher Erfahrung.

  • Anwar

Nach der Argumentation dürfte man ja nicht mal bei grün über
eine Kreuzung fahren, es KÖNNTE ja jemand seine Rotphase
ignorieren und über die Kreuzung rasen…

Es gibt noch mehr ausser Schwarz und Weiß…

Niemand sagt, dass man grundsätzlich so fahren muss, dass _jedes_ Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehme ohne Konsequenzen bleibt.

Aber eines möchte auch ich dir als Praxiserfahrung mitgeben:

Wenn ich nicht in Wohngebieten, 30 km/h und Rechts vor Links, etwas aufmerksamer und auch mal -da, wo es möglich ist- einen Blick auf die Strassen werfen, dir mir eigentlich Vorfahrt gewähren müssten, wären mir in den letzten 10 Jahren mindestens ein Dutzend anderer Autos links in den Wagen gedonnert. Mag sein, dass mir das nicht unbedingt Geld gespart halt, aber auf jeden Fall Zeit, Nerven und Gesundheit.

Man muss nicht wie ein Rentner mit Hut grundsätzlich nur 20 km/h fahren, aber wenn mir Gefahrenstellen bekannst sind fahr ich da auch nicht unbedingt mit 50 km/ h durch, selbst wenn das erlaubt wäre.

Hi,

zunächst einmal Danke, da Du tatsächlich der erste bist, der
sich tatsächlich inhaltlich zur Frage äußert.

Davon unabhängig ist „die ganze
Geschichte“ ein
Verwaltungsakt mit den entsprechenden Rechtsmitteln.

Da bin ich mir nicht so sicher, da Fahrprüfungen von privaten
Betrieben abgenommen werden (auch wenn die PRüfer staatlich
geprüft sind). Aber vielleicht weiss es ja jemand genauer,

die Fahrprüfung an sich ist auch kein Verwaltungsakt, aber die
Erteilung der Fahrerlaubnis ist einer - und es gibt auch „postive
Rechtsmittel“, also mit dem Zeil eines Verwaltungsaktes.

Nicht nur Einspruch/Widerspruch mit dem Ziel, die Folgen eines
Verwaltungsaktes abzuwenden bzw. jenenwelchen zu revertieren.

Bleibt also die Frage a) welches Rechtsmittel b) zu welcher Zeit
c) bei wem einzulegen ist.

Antwort: Es ist a) ein Widerspruch b) innerhalb eines Monats
c) bei der Fahrerlaubnisbehörde einzulegen.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde heißt je nach Region
Landratsamt, Kreisverwaltung oder Stadt, mit den jeweiligen
Unterabteilungen („Führerscheinstelle“ o.ä.).

In diesem Widerspruch muß man dann entsprechend fordern, daß ein
bestimmter Verwaltungsakt (hier: Die Erteilung einer Fahrerlaubnis)
erlassen wird. Der nächste Schritt nach einer (wohl wahrscheinlichen)
Ablehnung wäre die Verpflichtungsklage am Verwaltungsgericht.

Gruß,

Malte

PS: Nochmal, Du weißt daß ich kein Jurist bin. O.g. ist aber das, was
meine Recherchen ergeben haben, und imho auch eher trivial.