Anfechten von praktischer Fahrprüfung

Hallo liebe Experten,

wie ist das eigentlich mit der praktischen Fahrprüfung, kann die angefochten oder ähnliches werden? Wenn ja, wie müsste man dabei vorgehen?

Gruß und Dank

Anwar

Moin, Anwar,

wie ist das eigentlich mit der praktischen Fahrprüfung, kann
die angefochten oder ähnliches werden?

sehr wahrscheinlich kann man das.

Wenn ja, wie müsste man dabei vorgehen?

Das könnte die Behörde wissen, die den Führerschein ausstellt - oder eben nicht. Ob eine Anfechtung Erfolg hätte, ist eine andere Frage, da müsste man dem Prüfer schon Bosheit, Dummheit oder Trunkenheit vorwerfen - und das auch noch beweisen können.

Gruß Ralf

Hi,

sehr wahrscheinlich kann man das.

Hmm… habe ich mir auch schon gedacht. Naja, vielleicht weiss ja noch einer mehr.

Ob eine Anfechtung Erfolg hätte, ist eine
andere Frage, da müsste man dem Prüfer schon Bosheit, Dummheit
oder Trunkenheit vorwerfen - und das auch noch beweisen
können.

Gut, das ist jetzt eine andere Frage. Sagen wir mal man könnte sich eine extrem uneindeutige Vorfahrtssituation vorstellen (u.a. deshalb weil derjenige, der angeblich Vorfahrt hatte sowieso vollkommen verkehrswidrig stand), bei der Zweifel angebracht sind - womit ich nicht sagen will, dass mir das so passiert ist, aber interessant wäre es dann schon, die Vorgehensweise zu kennen.

Grüße

Anwar

Hallo,

Sagen wir mal man könnte
sich eine extrem uneindeutige Vorfahrtssituation vorstellen

Was genau verhindert denn diese extrem uneindeutige Vorfahrtssituation außerhalb der Prüfung?
Ich glaube, der Prüfling hat irgendwas komplett falsch verstanden.
Gruß
loderunner

Hallo,

Was genau verhindert denn diese extrem uneindeutige
Vorfahrtssituation außerhalb der Prüfung?
Ich glaube, der Prüfling hat irgendwas komplett falsch
verstanden.

Ich glaube jemand kennt hier nicht die gesamte Geschichte und versucht sich mal wieder dicke zu machen - kennt man ja leider kaum noch anders von w-w-w.

  • Anwar
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Ich nehme mal an, das der Fahrlehrer und der Prüfer nicht unter einer Decke stecken und dem Fahrschüler weitere Kosten zumuten wollen. So gesehen würde ich dem Fahrschüler empfehlen sich lieber besser mit seinen Gedanken auf die nächste Prüfung vorzubereiten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Gut, das ist jetzt eine andere Frage. Sagen wir mal man könnte
sich eine extrem uneindeutige Vorfahrtssituation vorstellen

ich glaube, es gibt erheblich weniger „uneindeutige“ Situationen, als
„man“ so glauben könnte. Davon unabhängig ist „die ganze Geschichte“ ein
Verwaltungsakt mit den entsprechenden Rechtsmitteln.

Da ich in Verwaltungsrecht aber wirklich nicht firm bin, verweise ich
Dich für die Details an die Experten dafür - ein erster Ansatz für eigene
Recherchen mag mein Hinweis indes sein.

Gruß,

Malte

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Hallo Anwar,
als potentieller Fahrschüler würde ich nicht mal ansatzweise einen solchen Versuch starten. Durchatmen, nochmals Fahrstunden nehmen und eine erneute Prüfung dann möglichst bestehen.
Aber eine befreundete Fahrlehrerin hat es mal geschafft, die Prüfung wegen absolut inakzeptabler Verhaltensweise des Fahrprüfers die Prüfung für ihren Fahrschüler annulieren zu lassen. Fahrlehrerin hatte schon vor Beginn der Fahrprüfung den extremen Erregungszustand des Fahrprüfers mit entsprechend verbalen Entgleisungen bemängelt, dann die bereits laufende Prüfung besonders protokolliert und dann über die zuständige Behörde das Annulierungsverfahren eingeleitet und gewonnen.
Das ist jedoch - bestätigtermaßen - eine absolute Ausnahme.
MfG BM

Hallo,

Ich glaube jemand kennt hier nicht die gesamte Geschichte und
versucht sich mal wieder dicke zu machen - kennt man ja leider
kaum noch anders von w-w-w.

Vielleicht sieht auch jemand eine Geschichte falsch und versucht, eigene Fehler bei anderen zu finden.
Kennt man ja in diesem Brett.
Aber ich wiederhol’s nochmal:
Ein Autofahrer muss auch in unübersichtlichen Situationen das richtige tun. Wenn eine solche bei einer Fahrprüfung geschieht, sollte sich der Prüfling nicht über den Prüfer beschweren, wenn er eine falsche Entscheidung getroffen hat, sondern sich an seine eigene Nase fassen und daraus lernen, wie er es richtig zu machen hat. Im Gegenteil sollte er sogar dankbar dafür sein, besser auf derartiges vorbereitet worden zu sein. Der Straßenverkehr ist nun mal nicht das gleiche wie ein Verkehrsübungsplatz.

Wenn Du glaubst, dass das eine unqualifizierte Einschätzung aufgrund meiner Unkenntnis ist, schildere halt mal die ganze Sache genauer. Spart Kosten, wenn der Prüfling nicht unnütz zum Anwalt rennt.

Gruß
loderunner

Hallo,

Wenn Du glaubst, dass das eine unqualifizierte Einschätzung
aufgrund meiner Unkenntnis ist, schildere halt mal die ganze
Sache genauer. Spart Kosten, wenn der Prüfling nicht unnütz
zum Anwalt rennt.

Gut, stellen wir uns folgende Situation vor:

Der Prüfling nähert sich einer Einmündung von rechts (Vorfahrt). In der Einmündung steht quer (also komplett quer) ein anderes Auto. Der Prüfling registriert dies und sagt sogar noch „OK, der wird da nicht rauskommen, so wie der da steht“ und fährt weiter. Der Fahrprüfer bricht die Prüfung ab und bemängelt grobe Vorfahrtsmißachtung, weil das andere Auto dort nur wenden wollte. Pikant an der Sache ist, dass das Auto dies weder durch blinken angezeigt hat noch, und jetzt wird es wirklich lustig, während der nächsten Minute aus der Einmündung herausgekommen ist! (Der Abbruch der Prüfung wird ca. 1 Minute gedauert haben, der Prüfungswaen stand direkt hinter der Einmundung, man konnte also genau sehen, dass der Wagen nicht aus der Straße gekommen ist)

Fazit: Ich denke man kann niemandem die Vorfahrt nehmen, der gar nicht aus der Straße fahren will. Der Prüfling hat die Situation also vollkommen korrekt eingeschätzt (das Auto hat ja zumindest die Straße nicht in seine Richtung verlassen), der Fahrprüfer hätte mit seiner übervorsichtigen Einschätzung unnötig den Verkehr aufgehalten (was übrigens auch verboten ist!).

Grüße

Anwar

Hallo,

als potentieller Fahrschüler würde ich nicht mal ansatzweise
einen solchen Versuch starten. Durchatmen, nochmals
Fahrstunden nehmen und eine erneute Prüfung dann möglichst
bestehen.

Die Schilderung der hypothetischen Situation habe ich mal weiter unten eingestellt - Du kannst Dich gerne dazu äußern. Auch wenn es mir seltsam erscheint, dass hier alle Welt sich zu den Erfolgsaussichten, nicht aber zur Vorgehensweise äußert (was die eigentliche Frage war).

Grüße

Anwar

Hi,

zunächst einmal Danke, da Du tatsächlich der erste bist, der sich tatsächlich inhaltlich zur Frage äußert.

Davon unabhängig ist „die ganze
Geschichte“ ein
Verwaltungsakt mit den entsprechenden Rechtsmitteln.

Da bin ich mir nicht so sicher, da Fahrprüfungen von privaten Betrieben abgenommen werden (auch wenn die PRüfer staatlich geprüft sind). Aber vielleicht weiss es ja jemand genauer, Danke jedenfalls erstmal.

Grüße

Anwar

Hallo,
Danke für die Schilderung. Aber da kann irgendwas nicht passen.
Das:

Der Prüfling nähert sich einer Einmündung von rechts
(Vorfahrt).

widerspricht:

Der Fahrprüfer bricht die Prüfung ab und bemängelt
grobe Vorfahrtsmißachtung,

Wer hat denn nun Vorfahrt gehabt?

Wenn der quer stehende Wagen Vorfahrt gehabt hätte, sehe ich das ganz genauso wie der Prüfer: der Prüfling hätte erstmal anhalten müssen, bis die Situation geklärt ist. Und das gilt für jede unklare Verkehrssituation, das sollte sich der Prüfling mit dem dicken Edding hinter die Ohren schreiben.
Gruß
loderunner

Hi,

Danke für die Schilderung. Aber da kann irgendwas nicht
passen.
Das:

Der Prüfling nähert sich einer Einmündung von rechts
(Vorfahrt).

widerspricht:

Der Fahrprüfer bricht die Prüfung ab und bemängelt
grobe Vorfahrtsmißachtung,

Wer hat denn nun Vorfahrt gehabt?

Wie gesagt, die Einmündung war rechts, also hätte das Fahrzeug in der Einmündung Vorfahrt gehabt - wenn es denn überhaupt gefahren wäre (was es ja eben nicht getan hat).

Wenn der quer stehende Wagen Vorfahrt gehabt hätte, sehe ich
das ganz genauso wie der Prüfer: der Prüfling hätte erstmal
anhalten müssen, bis die Situation geklärt ist. Und das gilt
für jede unklare Verkehrssituation, das sollte sich der
Prüfling mit dem dicken Edding hinter die Ohren schreiben.

Der Prüfling hat realisiert, dass es sich um eine potentielle Vorfahrtssituation handelt und dann folgende Überlegung angestellt:

  1. Es ist vollkommen unklar, ob der QUER AUF DER STRAßE STEHENDE Wagen nach rechts oder links fahren will.
  2. SELBST WENN (was er, wie gesagt nicht durch Blinken angezeigt hat) der Wagen nach links fahren wollte, hätte er sich erst aus der Querlage „befreien“ müssen - bis das passiert wäre, wäre der Prüfling schon längst hinter der Kreuzung gewesen.
  3. Offensichtlich (denn so ist es ja gekommen) WOLLTE der Wagen in der Einmüdung gar nicht auf die Straße des Prüflings.

Ich zitiere hier mal § 8 StVO:

_Vorfahrt
(1)

  1. An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. […]

(2)

  1. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird.
  2. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.
    […]_

Also:

  1. Wer von rechts kommt hat Vorfahrt, nicht wer einfach nur irgendwie rechts steht.
  2. Wer gar nicht fährt, dem kann man auch gar nicht die Vorfahrt nehmen oder ihn „gefährlich oder wesentlich behindern“ - wie denn auch, wenn sich die Fahrtrichtungen gar nicht kreuzen?

Fakt ist doch, dass der Prüfling die Situation richtig eingeschätzt hat - wohl gemerkt: Erkannt und eingeschätzt und diese Einschätzung sogar verbal geäußert hat. Wenn der Prüfling die Situation nicht erkannt hätte, hätte man sich über einen Fehler unterhalten können. Aber doch nicht bei einer Einschätzung, die sich im nachhinein als absolut richtig herausgestellt hat.

Gruß

Anwar

Moin,

ein Kind steht am Zebrastreifen mit dem Rücken zur Strasse und unterhält sich angeregt.

Prüfling1 sieht, daß Kind offensichtlich nicht über die Strasse gehen möchte und fährt vorbei und besteht.

Prüfling2 sieht Gleiches, doch plötzlich dreht Kind um und rennt auf Strasse - Prüfling2 besteht nicht - Kind platt.

Nööööööö - auch Prüfling1 fällt durch weil er nicht die nötige Vorsicht hat walten lassen!

Schonmal etwas von Defensiv fahren gehört??

Offensichtlich erkennst du nicht, daß du garnicht in der Lage bist solche Situationen richtig einzuschätzen (nach dem Fahrschulunterricht ist man in der Lage im Verkehr zu überleben - richtig fahren kann man dann noch lange nicht!!) und verstehst es trotz Belehrung nicht!
Lege ruhig Einspruch ein, denn das weiss der nächste Prüfer dnan und sieht noch genauer hin bei dir, denn derzeit bist du eindeutig noch nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen was der Prüfer erkannt hat!

Gruß
Bernd

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Hallo,

Nööööööö - auch Prüfling1 fällt durch weil er nicht die nötige
Vorsicht hat walten lassen!

Völlig falsche Situationsanalogie:
Eine Person nähert sich in ca. 50 Metern einem Zebrastreifen - WENN diese Person ein olympischer Hundertmeterläufer wäre, KÖNNTE sie den Zebrastreifen GERADE NOCH SO erreichen, bevor der Prüfling ihn überquert hätte - Anhalten oder nicht?

Fakt ist doch, dass, in der geschilderten Situation, sich das Fahrzeug überhaupt erstmal in Richtung Fahrbahn hätte ausrichten müssen. Das hätte in jedem Fall länger gedauert als die Kreuzung zu queren.

Offensichtlich erkennst du nicht, daß du garnicht in der Lage
bist solche Situationen richtig einzuschätzen

Komisch - 1. Wer redet hier von mir? Wir reden über eine hypothetische Situation.
2. In der hypothetischen Situation WAR die Einschätzung ja, wie man im nachhinein sehen konnte, VÖLLIG RICHTIG.
3. Würde ich gerne eine dezidierte Widerlegung anhand des von mir aufgeführten Paragraphen hören, wenn Du schon meinst ich hätte keine Ahnung.

(nach dem

Fahrschulunterricht ist man in der Lage im Verkehr zu
überleben - richtig fahren kann man dann noch lange nicht!!)
und verstehst es trotz Belehrung nicht!
Lege ruhig Einspruch ein, denn das weiss der nächste Prüfer
dnan und sieht noch genauer hin bei dir, denn derzeit bist du
eindeutig noch nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen was
der Prüfer erkannt hat!

Absolut lächerlich und bescheuert, wie willst Du denn in der Lage sein mein Fahrkönnen einzuschätzen?

  • Anwar
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Hallo,
der Austausch der Argumente ist ja schön und gut, wir kennen hier aber nur die Argumentation des Prüflings und die Argumentation des Prüfers durch den Prüfling, nicht den Originaltext des Prüfers.

Es würde mich interessieren, wie der Fahrlehrer dazu steht. Immerhin müsste dieser sich im Fall eines Rechtsstreites als Zeuge äussern.

Gruß
Jörg Zabel

Auch Hallo,

der Austausch der Argumente ist ja schön und gut, wir kennen
hier aber nur die Argumentation des Prüflings und die
Argumentation des Prüfers durch den Prüfling, nicht den
Originaltext des Prüfers.

Stimmt. Aber ich hatte ja auch nicht nach den Erfolgsaussichten, sondern nach der Vorgehensweise gefragt.

Es würde mich interessieren, wie der Fahrlehrer dazu steht.

Den würde der Prüfling wohl erst dann hinzuziehen, wenn er sich entschieden hat, ob er gegen das Prfüngsergebnis vorgehen will oder nicht - wobei der Prüfling durchaus zugesteht, dass die Situation fragwürdig ist, aber eben diese Fragwürdigkeit dann eben keinen Prüfungsabbruch zulassen würde.

Grüße

Anwar

Hallo,

wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die Erteilung eines Führerscheins ein Verwaltungsakts des Landratsamts. Der Prüfer ist hier nur so eine Art Gutachter, der (bei zum Prüfungszeitpunkt vollendeten 18. Lebensjahr) nur zur Vereinfachung den Führerschein auch gleich aushändigt.

Gruß,
Markus

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Hallo Anwar,

Aber ich hatte ja auch nicht nach den
Erfolgsaussichten, sondern nach der Vorgehensweise gefragt.

Die Vorgehensweise - wenn überhaupt - müsste ein Widerspruch gegen „Nichterteilung des Führerscheins“ oder etwas ähnliches sein. Auskunft erst einmal von der Führerscheinstelle (beim Landkreis?).

Es würde mich interessieren, wie der Fahrlehrer dazu steht.

Den würde der Prüfling wohl erst dann hinzuziehen, wenn er
sich entschieden hat, ob er gegen das Prfüngsergebnis vorgehen
will oder nicht - wobei der Prüfling durchaus zugesteht, dass
die Situation fragwürdig ist, aber eben diese Fragwürdigkeit
dann eben keinen Prüfungsabbruch zulassen würde.

Die Einschätzung des Fahrlehrers zur beschriebenen Situation - als Auskunft gegenüber dem Prüfling - hat nichts mit „hineinziehen“ zu tun.
Im Falle eines Rechtsstreites geht es doch hier um Aussage gegen Aussage. Auf eine solche Sache würde ich mich nur einlassen, wenn der Fahrlehrer „auf meiner Seite“ steht. Ist er der gleichen Meinung wie der Prüfer, würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen.

Gruß
Jörg Zabel

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