stellt Euch doch bitte einmal vor, da gibt es eine kleine Eigentümergemeinschaft von nur 4 Wohneinheiten. Diese 4 Wohneinheiten werden von einem verwalter beträut.
Einer dieser Eigentümer stellt fest, nach dem er bereits 7 Jahre dort Eigentümer ist, das die KALT / WARMWasser Abrechnung falsch ist. Schon immer.
Grund: Der Verwalter hat den Endbetrag der städt. Rechnung auf die Eigentümer umgelegt. (Die ET haben ihre priv. Uhren selbst abgelesen und gemeldet)
Jetzt stellt sich herraus das die tatsächlich von den Wasserwerken abgerechneten qm
um ~30% über den von den Eigentümern gemeldeten qm gelegen haben.
Sprich, einer oder auch mehrere ET haben wohl deutlich zuviel Wasser und auch Abwasser gezahlt.
Wer kommt für den Schaden auf? Eine Wohnung hat z.B. zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt.
Pechgehabt - oder lässt sich da doch was machen.
Den fehler hat eindeutig der Verwalter begangen in dem er gememeldete qm nicht mit den von den WW abgerechneten abgeglichen hat.
??
pd
Wieso werden m² Wohnfläche ans Wasserwerk gemeldet und abgerechnet ?
Es gibt eine Haupt-Wasseruhr nach der bezahlt das Haus seine Rechnung.
Wie das dann intern auf 4 Wohneinheiten umgelegt wird ist erst einmal egal.
Damit hat Wasserwerk nichts zu tun.
Es gibt doch nur einen Vertragspartner der Wasserwerke, das ist die Hausgemeinschaft.
Es gibt nicht 4 Lieferverträge ! Und deshalb kann man auch nicht die Daten seiner Wohnungs-Wasseruhr ans Wasserwerk melden und danach abrechnen.
Mal etwas zum möglichen Schaden.
Einiges wird verjährt sein. Übliche Verjährung beträgt 3 Jahre(nach Ende des Abrechnungsjahres).
Mag sein, der Verwalter hat es verbockt. Aber die Eigentümer müssten die Abrechnung doch auch mal aus eigenem Interesse nachprüfen ?
Ob die Abrechnung aufgrund der angegebenen Flächen falsch sein kann, lässt sich ohne Prüfung der Rechnungen und Abgleich mit dem Gebäude gar nicht feststellen. Es dürfte aber zweifelhaft sein, dass die Abrechnung mti dem Versorger über die Flächen erfolgt ist, da normalerweise auf den über die Wasseruhren nachgewiesenen Verbrauch hin abgerechnet wird.
Auch habe ich bedenken, dass eine Anfechtung der Abrechnungen gegenüber dem Verwalter noch möglich ist. Üblicherweise werden die Abrechnungen in den Eigentümerversammlungen vorgestellt, wurden vom Beirat geprüft und gegengezeichnet und der Verwalter entlastet. Meines Erachtens obliegt der Eigentümergemeinschaft eine Prüfpflicht, die hier wohl nicht wahrgenommen wurde.
Merkwürdig, aber möglich, wäre auch die Verteilung der Wasserkosten über die Flächen. Zum Abrechnungsmodus müsste man in der Teilungserklärung nachlesen. Ich finde die Abrechnung nach Personen plausibler.
Danke für die Antwort. Es wird nicht nach Quadratmeter umgelegt sondern nach Kubikmeter die jeder Eigentümer von einer eigenen Uhr abliest.
Warum den Fehler über die Jahre niemand generkt hat ?
Da hat wohl jeder gedacht die Frau XXXX wirds schon richtig machen.
pd
Kleine Ergänzung:
Die WW haben XXX Kubikmeter für YYYY € geliefert.
Die Eigentümer haben, jeder für sich, den Verbrauch in Ihrer Wohnung an einer eigenen Wasseruhr abgelesen und gemeldet. Der Verwalter hat den Endbetrag der WW-Rechnung an Hand dieser Meldungen aufgeteilt.
Einer WW Rechnung von 100% stehen cir 70% gemeldete Kubikmeter gegenüber.
Wo sind die fehlenden 30% geblieben und wer fat davonProfitiert?
Das die addierten Werte der 4 Unterzähler in den Whg. von der Angabe der Hauptuhr abweichen ist nicht ungewöhnlich. Das liegt an unterschiedlichen Toleranzklassen, wegen der Baugröße(Durchsatz der Uhr). Das ist auch eichrechtlich im Rahmen.
Allerdings nicht um ca. 30 % ! Möglicherweise ist das Gartenwasser, Waschküche, Heizung oder ähnliches. Das kommt ja nicht mit auf die 4 Unterzähler, ist aber Hausverbrauch.
Aber bezahlt hat das Haus den Verbrauch nach Hauptuhr. Und diesen Geldbetrag legt man auf die 4 Eigentümer um.
Schonmal Danke vorab.
Ich könnte mir vorstellen, wenn die Differenz im „normalen“ Bereich liegen würde,
so wird die Differenz wird auf alle WE zu gleichen Teilen aufgeteilt. Mit welcher Begründung sollte einer der sowieso schon (wg. der Personenzahl z.B.) mehr zahlt
noch stärker belastet werden?
pd
es wäre eher ungewöhnlich, wenn eine Abrechnung bei den Stadtwerken wirklich nach m² erfolgen würde.
Ich kenne kein Wasserwerk, das nicht eine Hauptwasseruhr an einem Haus angesschlossen hat und nach dessen Verbrauch entsprechend abgerechnet wird.
Was es gibt, ist dass Stadtwerke gemäß der Gemeindeordnung „zusätzlich“ Oberflächenwasser abrechnen. Das richtet sich dann nach den m² des Grundstücks und müßte über die Nebenkostenabrechnung auf die Wohnungsgröße (in m²) bzw. den Miteigentumsanteil umgelegt werden. Ist das vielleicht gemeint?
Wenn Sie Eigentümer sind, haben sie das Recht die entsprechenden Unterlagen jederzeit beim Verwalter einzusehen: machen Sie das doch einfach mal, dann wissen sie wirklich was, wie abgerechnet wurde bzw. um was es geht.
ich bezweifele, dass hier eine falsche Abrechnung seitens des Verwalters vorliegt. Im übrigen nehme ich an, dass Sie nicht von qm, sondern von cbm sprechen.
Die Abrechnung der Frischwasserkosten erfolgt von den Wasserwerken ausschließlich nach dem über den Hauptwasserzähler gelieferten Wasserverbrauch, gemessen in cbm. Es wird ja in einem Haus nicht nicht über die einzelnen Wohnungen Wasser verbraucht, sondern auch im Gemeinschaftseigentum (Gartenbewässerung, Treppenhausreinigung oder ähnliches). Außerdem könnten ja auch Einzelablesungen falsch sein. Das bedeutet, dass diese Gesamtkosten von den Eigentümern bezahlt werden müssen. Es wäre daher abzuklären, wer diesen Zählerstand abgelesen und gemeldet hat.
Die interne Verteilung kann dann je nach Teilungserklärung oder Vereinbarung über die Anteile Wohnungszähler, Personenzahl, nach Quadratmeter oder Miteigentumsanteil erfolgen. Außerdem ist es schon sehr ungewöhnlich, dass die einzelnen Eigentümer zusätzlich noch ihren Wasserzählerstand an die Stadtwerke melden.
Nebenkostenabrechnung, die vom Beirat freigegeben und in der Versammlung genehmigt wurden und bei denen die Einspruchsfrist vergagen ist, können m.E. rückwirkend nicht angegriffen werden.
Tja nich … Pech…für den Verwalter. Wenn er nicht weiß, wie man Abrechnungen macht, soll er ein Seminar besuchen. Die ersparten Kosten darf er euch nun ersetzen. Ich bin mir sicher, dass er für einen Teil des Schadens aufkommen muss. Freiwillig oder per Klage. Hilfreich wäre auf jeden Fall dies außergerichtlich zu bereinigen. Für alles wird er wohl nicht aufkommen müssen, da die alten Abrechnungen anerkannt und beschlossen wurden. Allerdings wird er irgendwann einmal ein höheres Honorar wünschen. Das wäre dann der späteste Zeitpunkt, diesen Schaden nochmals zur Sprache zu bringen. Achtung: Auf jeden Fall keine Entlastung in der Versammlung erteilen. Wenn die letzte Versammlung noch keine 4 Wochen her ist und eine Entlastung erteilt wurde - auf jeden Fall und unbedingt Einspruch beim Amtsgericht schriftlich gegen den Beschluss einlegen. Sonst ist das Ding auch durch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.LG el Lobo
Hi, wird das umgebende Grundstück (Rasen etc.) bewässert, stehen im Keller Waschmaschinen die benutzt werden, werden mit dem Hauswasser Autos gewaschen?
Erst wenn diese Fragen mit nein beatwortet werden können, liegt eine Diskrepanz in der Abrechnung vor.
MfG ramses90
mal so theoretisch nachgefragt:wer kontrolliere in dem
angenommenen Fall denn die Ablesungen der Hausbewohner?
NIEMAND - alles gebildete integre Zeitgenossen
Ich glaube das Haus kenne ich!
Würden diese vom Verwalter kontrolliert oder meldet da jeder
wozu er Lust und Laune hat?
Da wird durchgängig geglaubt.
Ist doch nicht das Haus, welches ich meine. Da wird grundsätzlich geglaubt, daß alle anderen bescheißen. Da könnte ich Beispiele nennen, die so widersinnig sind, daß sich Dir die Fußnägel aufrollen.
Warum sollte der Verwalter Schuld haben? Er muß doch die
Rechnung des Wasserwerks bezahlen.
NÖ - doe Rechnung der WW bezahlen die Eigentümer
Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt: natürlich zahlen letztendlich die Eigentümer. Aber der Verwalter kriegt (zumindest in vielen Häusern), die Rechnung die er überweist. Und die Eigentümer zahlen dem Verwalter ihren Anteil (wie auch immer der berechnet oder abgelesen wird). Die Frage wäre zu stellen, wenn das WW 300m³ berechnet und die Eigentümer nur 200m³ melden, wer dann die verbleibenden 100 m³ zahlt (im Idealfall der Verwalter - der ist an allem Schuld)?
Eventuell habe ich imrner noch nicht ganz verstanden wo das Problem liegt, aber eine irgendwie geartete Schuld des Verwalters kann ich immer noch nicht erkennen.
das WW rechnet 100 KM ab (soll Kubikmeter heissen)
Die Eigentümer melden 75 KM
also rechnet die Verwaltung - Rechnungsbetrag der WW geteilt durch die GESAMMTSUMME der gemeldeten Verbräuche mal den gemeldeten KM der einzelnen EIgentümer. Wer viel verbraucht zahlt auch hohen Differenzbetrag.
Die Treppenhausreinigung verschlingt zwei Eimer pro Monat, plus cir. 12 Eimer für die Blumen - das ergibt noch lange keine 25% Mehrverbrauch.
Guten Tag
Ich schließe mich den anderen Antworten an
Mir ist aber nicht erschließbar, wie ein Verwalter dei Warmwasserkosten errechnen will.
Das machen große Abrechnungsfirmen ( ista, techem usw.) über komplizierte Rechenmodelle.
Wichtig!!!
Ab 2014 muss ein seperater Wärmemengenzähler für die Berechnung Warmwasser eingebaut werden, wenn eine Zentrale Heizanlage errichtet wurde.
Anfechtung Abrechnung müßte noch nach einem Jahr noch möglich sein, Verjährung nach 3 Jahren. Ich bin aber kein Anwalt.
Auch die Aussage, dass den Wasserwerke die m² Fläche völlig egal ist, stimmt. Es wirg 1 x im Jahr der Turnus über Hauswsseruhr abgerechnet und fertig.
Rechnungsempfänger ist im Allgemeinen die WEG c /o Verwaltung.
Ich würde empfehlen. Die Abrechnung über einen Abrechnungsdienst ( s.o. ) erstellen zu lassen. Die machen das schon seit Jahren und zumindestens Wasser klappt unkomplieziert.
Die Waseruhren werden gemietet und damit sind auch die Eich - Intervalle geklärt.
Sonst, entwerder streiten mit dem Verwalter oder dir Vergangenheit ist Geschichte.
Lieber in die Zukunft investieren
mfg Heidecke Hausverwalter
das WW rechnet 100 KM ab (soll Kubikmeter heissen)
Die Eigentümer melden 75 KM
also rechnet die Verwaltung - Rechnungsbetrag der WW
geteilt durch die GESAMMTSUMME der gemeldeten Verbräuche mal
den gemeldeten KM der einzelnen EIgentümer. Wer viel
verbraucht zahlt auch hohen Differenzbetrag.
So würde ich auch rechnen. Und: Wer viel meldet, zahlt hohen Differenzverbrauch.
Aber: wenn ich als angenommener Verwalter eine Differenz zwischen „gemeldet“ und „vom WW gemessen“ feststellen würde, dann würde ich auf Selbstablesung pochen! Bei 4 Parteien ist das nicht so aufwändig.
Die Treppenhausreinigung verschlingt zwei Eimer pro Monat,
plus cir. 12 Eimer für die Blumen - das ergibt noch lange
keine 25% Mehrverbrauch.
*Hüstel* Mit 2 Eimern im Monat wird das Treppenhaus nur sauber, wenn man kehrt und nicht putzt. Und: habt Ihr Kakteen oder Blumen? Ich denke mit Deiner Schätzung liegst Du weit unter dem realen Verbrauch (mag mich täuschen, aber bei uns ist das viel(!) mehr).
Lange Rede, kurzes Fazit: Zähler der Eigentümer kontrollieren und gut ist!
das es zwischen Hauptzähler und Unterzählern immer Abweichungen auftreten ist normal.
Die Ablesung erfolgt nicht bei allen Uhren am gleichen Tag.
Es gibt im Haus noch Wasserentnahmestellen ohne Wasseruhr ( Heizung).
Die Tolereanzen der Messgeräte, auch bei geeichten Geräten.
Der Wasserverbrauch der auf der Hauptuhr gemessen wird, muß bezahlt werden. Wenn es da große Abweichungen gibt, muß die Ursache ermittelt werden. Der Hausverwalter muß die verursachetn Kosten auf die Eigentümer umlegen, das geht ja nicht anders. Oder denken Sie der Verwalter bezahlt Ihren Wasserverbrauch.