Hallo Guten morgen,
angenommen ein Arbeitgeber will einen einen vor 9 Monaten geschlossenen vetrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, weil der Arbeitnehmer unrichtige Aussagen in seinem Lebenslauf stehen hatte. Diese Aussagen betrachtet der Arbeitgeber als ausschlaggebend für die Einstellung. ( im einzelnen handelt es sich um die Angabe, dass ein Nebenjob über 8 Monate ausgeübt wurde, tatsächlich waren es nur 3 Monate. Der AN wollte damit eine Lücke kürzer erscheinen lassen, auch der damalige Arbeitgeber hatte das zeugnis dementsprechend formuliert und einen längeren zeitraum angegeben) Da der Nebenjob sich nur auf stundenweise Hilfstätigkeiten bezog und alle anderen Zeugnisse einwandfrei und sehr gut gewesen sind wird allerdings bezweifelt, ob das tatssächlich für die Einstellung ausschlaggebend gewesen sein soll.
Hilfsweise wird außerdem die fristlose kündigung ausgesprochen und weiter auch hilfsweise die fristgerechte Kündigung. Der AN wird ersucht, sich umgehend arbeitslos zu melden.
Die Frage ist nun, was die Folgen dieser Anfechtung genau sind und ob es sich „lohnt“, hier auf der Kündigung statt der Anfechtung zu bestehen? Ab wann wäre das Arbeitsverhältnis bei wirksamer Anfechtung aufgelöst, ab Zugang der Anfechtung ?
Arbeitslosengeld wird nicht gewährt werden, da kein jahr gearbeitet wurde. Es wird wohl ALG II beantragt werden müssen.
Sollte eine Anfechtung erfolgen, ist der Arbeitsvertrag von anfang an nichtig, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet dies, das auch kein einfaches zeugnis erstellt wird? Soll man die zeit der beschäftigung dann in späteren lebensläufen „weglassen“, da sie quasi rückwirkend nicht existiert haben?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen,
Katja