Hallo!
Theoretischer Fall:
Nach einem andauernden Disput mit dem neuen Vorgesetzten A kündigt der Arbeitnehmer B von sich aus.
Das daraufhin ausgestellte Arbeitszeugnis erweist sich nach einem Expertengutachten als nur ausreichend bis mangelhaft.
Der Vorgesetzte A, der das Zeugnis ausgestellt hat, übt die Leitungstätigkeit erst seit einem Jahr aus.
B hatte seine Stelle allerdings schon 6 Jahre länger inne.
Mit der Begründung, über die vergangenen 6 Jahre keine Kenntnisse zu haben, wird von A als Bewertungszeitraum nur das letzte Jahr herangezogen.
Kann B verlangen, dass ihm das Arbeitszeugnis nicht nur über das Jahr, von dem der neue Vorgesetzte A Kenntnis hat, ausgestellt wird, sondern über seinen gesamten Arbeitszeitraum?
Wäre dann ggf. der vorhergehende Vorgesetzte C berechtigt, das Zeugnis auszustellen?
MfG
Byrial