Anfechtung des Aufheburngsvertrags

Hallo,

wer weiß, wenn Arbeitsgeber reagiert nicht auf Anfechtung des Aufhebungsvertags ist das legitim?
Danke im Voraus

tevan100

Hi!

wer weiß, wenn Arbeitsgeber reagiert nicht auf Anfechtung des
Aufhebungsvertags ist das legitim?

Klar ist es das.

Zur Anfechtung eines beidseitig geschlossenen Vertrags bedarf es schon eines echten Grundes (mangelnde Ernsthaftigkeit, Irrtum, falsche Übermittlung, Täuschung oder Drohung - BGB §§ 118 ff).

Eine mögliche Anfechtung wird in aller Regel nur nach erfolgter Klage erfolgreich sein.

VG
Guido