Hallo zusammen,
Folgender Fall:
A + B kaufen 2002 einen Grundstück, bauen darauf einen Zweifamilienhaus zu je 1/2 Anteilen. 2004 überschreibt B seine Anteile an A. A übernimmt dafür sämtliche Bankschulden i. H. v. 60.000,- und trägt ab diesem Zeitpunkt die Kosten alleine. Im Kaufvertrag ist festgehalten dass keine weitere Geldleistung erfolgt. B will den Vertrag anfechten und verlangt eine weitere Zahlung i. H. v. 50.000,- ist dies möglich? Gibt es fristen für die Anfechtung des Vertrages?
lach, selbst wenn es eine frist gäbe, wäre vorab die frage, mit welcher sauguten begründung der vertrag den angefochten werden soll, so wie es dasteht gibt es keinen anfechtungsgrund