Anfechtung des Pflichteilsverzicht möglich

Ob es wohl eine Moeglichkeit gibt 10 Jahre nach dem mann unter
besonderen umstaenden einen pflichteilsverzicht unterschrieben
hat dieses anzufechten wenn mann heute nachweisen koennte das
mann hintergangen wurde.
Kurzerklärung des Sachverhaltes:
Es geht bei diesem Pflichteilsverzicht um das Vermögen eines Elternteils welches noch nicht verstorben ist.Die Urkunde wurde vor einem Notar unterschrieben.Allerdings wurde der Person die den Verzicht unterschrieb gesagt,diese Unterschrift mußte aus Finanziellen gründen sein die Bank würde das wollen um weitere Kreditmittel zu gehnemigen und nur so Liquidität gewährleistet sei,ansonsten würde es schlecht für das Familenvermögen aussehen.(erst heute weiss er das dieses nicht stimmte)Dem
Verzichter wurde eine ganz kleine Geldsumme für die Unterschrift angeboten und gesagt er bräuchte sich keine Sorgen zu machen zu einem späteren Zeitpunkt gäbe es einen angemessenen Ausgleich.Das Vermögen in der Urkunde wurde 6 stellig angegeben obwohl es 7 stellig war, diese Details waren dem Verzichter wegen eines nicht so guten Verhältnis nicht bekannt.Das ganze ist nicht 10 Jahre sondern 8,5 Jahre her.Das Ergebnis ist der Verzichter lebt am Existensminimum.Und ein wesentlich jüngeres Familienmitglied hat Firma Haus Geld usw alles bekommen.

Hallo
würde sagen nein, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten…keine Ahnung.
Gruß Martin

Was Sie schreiben ist leider sehr oft auch in anderen Familien zu beklagens, die Absichten sind also üblich und auch legitim. Nur aber dann, wenn die Angaben der Eltern annähernd stimmen. Es ist schwer vorauszusagen, wie das Gericht im Falle einer Anfechtung entscheiden wird. Voraussetzung ist immer, dass Sie diejenigen Falschangaben beweisen können, die Sie als Grundlage Ihrer Entscheidung zur Kenntnis genommen haben. Achtung: Es läuft eine Anfechtungsfrist! Per Web läßt sich diese problem. Rechtssache nicht regeln!!

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.Was ohne weiteres zu beweisen wäre ist, wie heute bekannt ist das die Angabe von einem Vermögen von 100 000euro wie es auch in der Urkunde steht gelogen ist es befand sich damals schon im siebenstelligen Bereich.Diese kleinere Summe wurde nur benutzt nach dem Motto nimm lieber jetzt das bischen was ich dir anbiete bevor später nichts mehr da ist doch das Vermögen wuchs und wächst, wäre das ein Argument?

lieben gruß