Unfreundlich zu wem?
Hallöchen,
Das Problem, welches Laien haben ist schlicht, dass sie Laien sind, und eben daher ja einen Dienstleister benötigen. Und es liegt nunmal in der Natur des Laien, dass er seine Anforderungen nicht in fachliche Konkreta umformulieren kann.
Genau dazu ist der Dienstleister ja da.
Im Prinzip ja, aber.
Wenn man als Laie einen Dienstleister mit „Mach so wie Du für richtig hälst und ich beschwer’ mich dann später, wenn’s mir nicht paßt“ beauftragt, dann wird jeder Dienstleister, der mehr IQ als eine Scheibe trocken Brot hat, dankend ablehnen.
Im speziellen Fall hat offensichtlich der Laie den Dienstleister sowohl mit der Spezifikation des Angebots als auch Durchführung beauftragt, aber nur die Durchführung selbst bezahlt.
Darin liegt schon der erste Fehler. Normalerweise holt man sich mehrere Angebote ein, oder man bezahlt konkret für die Spezifikation der Leistung, damit man diese hinterher auch rechtlich angreifen kann.
Wenn deine Antwort von der rechtlichen Seite korrekt ist, wovon ich mal sehr ausgehe, dann finde ich persönlich das eine ziemlich verbraucherunfreundliche Rechtslage.
Es ist mindestens genauso dienstleister-unfreundlich, wenn man sich als Verbraucher vom Fachmann die Planung machen lässt (was den Dienstleister Arbeit und Zeit kostet) und diese Leistung als „kostenlos inklusive“ betrachtet, aber sich hinterher beschwert, wenn daran etwas nicht paßte.
Ich kann doch nicht als Verbraucher für jedes Thema ein Fachmann werden oder vor Unterschrift einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen
Nein, aber man kann das Angebot von einem anderen Fachmann prüfen lassen - oder ganz neutral 2-3 Vergleichsangebote beauftragen.
Sehen diese Vergleichsangebote inhaltlich signifikant anders aus, sollten ohnehin sofort alle Alarmglocken angehen.
Sehen sie gleich aus, dann wird man entweder das bekommen, was man will oder man hat sich selbst so ausgedrückt, dass es jeder gleich falsch versteht (was bei Missverständnissen sehr selten der Fall ist).
Man kann nicht für alles einen Fachmann kennen, aber sinnvoll ist es, wenn man für die Plausibilitätsprüfung einen neutralen Fachmann einbezieht, der eben nicht an der Durchführung verdient.
Manchmal… da fragt sich der Laie. 
Und manchmal … da fragt sich auch der Dienstleister 
(wobei, in der modernen Dienstleistungsgesellschaft, da steht ja ohnehin jeder irgendwo auf beiden Seiten)
Gruß,
Michael