Liebe/-r Experte/-in,
vor der Eigentümerversammlung wurden m.E. überteuerte und unzulässige Arbeiten für ca. 3000 €
in der Wohnung Familie X auf Kosten der Eigentümergemeinschaft durchgeführt.
a: Darüber bestand zwischen mir und dem Verwalter
umfangreiche Korrespondenz.
b: Hier wurde der Verwalter von „meinem Anwalt“
abgemahnt. Laut der schriftlichen
Abmahnung wurden die entspr. Arbeiten pflichtwidrig
durchgeführt und die Arbeitsweise
des Verwalters entspricht nicht einer
ordnungsgemäßen Verwaltung.
Meine Fragen
1A: Kann ich u.g. beschlossene TOPs beim Gericht
als ungültig erklären lassen ?
1B: Kann ich verlangen entspr. Abstimmungen noch
mal durchführen zu lassen.
1C: Wie sind meine Chancen auf Erfolg?
TOP 4: Beschlussfassung über die
Einzelabrechnung 2012
TOP 5: Beschlussfassung über die
Jahresabrechnung 2012
TOP 6: Entlastung des Beirats
TOP 8: Beschlussfassung über die Verlängerung
des Verwaltervertrages
mit dem Verwalter X
(hier wurde der Vertrag um weitere
5 Jahre verlängert
TOP 9: Beschlussfassung über die
Verwalterbestellung
( Hier wurde die Verwalterbestellung
um weitere 5 Jahre beschlossen )
Meine Begründung:
Sowohl der Beirat als auch der Verwalter verschwiegen bei der
Eigentümerversammlung meine Vorwürfe (a) , die Abmahnung des Rechtsanwaltes (b)
und stellten die o.g. Umbauten nur aus ihrer Sicht dar.
Anmerkung: ich habe allerdings bei der E-Versammlung auch nicht a und b erwähnt.
Grüsse aus Hamburg