Anfechtung eines bestandskräftigen Vergleichs?

Guten Tag,

Folgender theoretischer Fall:

Der AG und der AN schließen einen (Prozess-)Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2012. Da der AN die letzten zwei Jahre krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten konnte, wird ihm statt der gesetzlich/tariflichen Urlaubsabgeltung eine „Abfindung“ (wörtlich) in Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruches bis zum 30.09. zugesprochen.
Nun kommt nachträglich raus, dass der AN zeitgleich Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hat, die ihm nachträglich auch bewilligt wurde. Das Arbeitsverhältnis ist somit kraft Tarifvertrag ab Zustellung des Rentenbescheides beendet. Es bestand somit nicht so ein hoher Urlaubsanspruch und die „Abfindung“ ist nunmehr zu hoch.
Kann der AG den bestandskräftigen Vergleich anfechten, weil der AN nicht über die Beantragung der Rente informiert hat?

Gruß,
Alexis

Hallo,

der AN hat grundsätzlich keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Rückwirkung von Rentenbescheiden. Dies ist eine medizinische Feststellung.

Im Übrigen kann das für den AG angesichts der langen AU-Zeit nicht sooo überraschend kommen, so daß er vor Vertragsabschluß ja auch mal hätte nachfragen können.

Aufgrund der Fallschilderung sehe ich keine Widerrufsmöglichkeit, sofern nicht weitere - hier nicht erkennbare - Details im Einzelfall auf eine wirkliche Täuschungsabsicht des AN hindeuten.

&Tschüß
Wolfgang