Anfechtung eines Schuldscheins

Liebe Leser,

Folgender Sachverhalt: Vor zweieinhalb Jahren erhielt eine Dame von ihrem ehemaligen Lebensgefährten einen Schuldschein. Sie hatte eine geinsame Reise i. H. v. 2000,-€ bezahlt und wollte nicht mehr in den Urlaub, in Trennungsabsicht. Der Lebensgefährte bot an einen Schuldschein zu unterschreiben, damit sie noch mit ihm in den Urlaub fahre, sozusagen als letzte Chance.

Der Urlaub fand statt, ein halbes Jahr später trennte sich die Dame dann doch.Nachdem er immer wieder angeboten hat zu zahlen und nie etwas passierte, suchte sie einen RA auf. Zahlungsaufforderungen verstrichen, zwischenzeitlich bot die Gegenseite die Zahlung des hälftigen Betrages an, eine Zahlung ging nicht ein.

Sie erwirkte weiterhin in dieser Zeit einen Unterlassungsbeschluss gegen ihren Ex, da er sie stalkte.

Nach dem Erhalt des Beschlusses schaltete die Gegenseite gänzlich auf stur, verlangte Beweise, dass sie die Reise überhaupt bezahlt hatte. Nachdem diese nun beigebracht wurden und immer noch keine Reaktion erfolgte, erhob sie Klage.

Die Gegenseite beantragt nun eine kostenpflichtige Abweisung der Klage, da der Schuldschein als nichtig zu betrachten sei, da ihn der Ex a) unter psychischen Zwang unterschrieben habe und b) bereits damals Alkohol- und Geisteskrank gewesen sein will.

Fakt ist, dass er mittlerweile trinkt, allerdings hat ihm ein Gutachter in einem Strafverfahren aufgrund dieser Tatsache auch keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Er meint, er könne sich aufführen wie die Axt im Walde und sich aus allem und jedem rausreden, da er angeblich schwer depressiv und trunksüchtig sei, nachdem sie ihn verlassen habe.

Kann er mit dieser Argumentation tatsächlich an einer Zahlung vorbeikommen???

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Auch ein nettes Hallo,

ob der Schuldner damit durchkommt, entscheidet letztendlich das Gericht; es ist empfehlenswert, hier einen RA zu beauftragen bzw. gehe davon aus, dass bereits ein RA beauftragt ist.

siehe weiter unten.

Liebe Leser,

Folgender Sachverhalt: Vor zweieinhalb Jahren erhielt eine
Dame von ihrem ehemaligen Lebensgefährten einen Schuldschein.
Sie hatte eine geinsame Reise i. H. v. 2000,-€ bezahlt und
wollte nicht mehr in den Urlaub, in Trennungsabsicht. Der
Lebensgefährte bot an einen Schuldschein zu unterschreiben,
damit sie noch mit ihm in den Urlaub fahre, sozusagen als
letzte Chance.

Der Urlaub fand statt, ein halbes Jahr später trennte sich die
Dame dann doch.Nachdem er immer wieder angeboten hat zu zahlen
und nie etwas passierte, suchte sie einen RA auf.
Zahlungsaufforderungen verstrichen, zwischenzeitlich bot die
Gegenseite die Zahlung des hälftigen Betrages an, eine Zahlung
ging nicht ein.

Warum ging der Vergleichsbetrag nicht ein; die Gegenseite muss doch hierzu sich geäußert haben.

Sie erwirkte weiterhin in dieser Zeit einen
Unterlassungsbeschluss gegen ihren Ex, da er sie stalkte.

Nach dem Erhalt des Beschlusses schaltete die Gegenseite
gänzlich auf stur, verlangte Beweise, dass sie die Reise
überhaupt bezahlt hatte. Nachdem diese nun beigebracht wurden
und immer noch keine Reaktion erfolgte, erhob sie Klage.

Die Gegenseite beantragt nun eine kostenpflichtige Abweisung
der Klage, da der Schuldschein als nichtig zu betrachten sei,
da ihn der Ex a) unter psychischen Zwang unterschrieben habe
und b) bereits damals Alkohol- und Geisteskrank gewesen sein
will.

Sagen oftmals Schuldner, nur Geisteskrank ist eher die Ausnahme.

Fakt ist, dass er mittlerweile trinkt, allerdings hat ihm ein
Gutachter in einem Strafverfahren aufgrund dieser Tatsache
auch keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

Es muss nicht bedeuten, dass das Zivilgericht sich an Untersuchungen und Befunde aus einem Strafverfahren richtet.

Er meint,

er könne sich aufführen wie die Axt im Walde und sich aus
allem und jedem rausreden, da er angeblich schwer depressiv
und trunksüchtig sei, nachdem sie ihn verlassen habe.

Kann er mit dieser Argumentation tatsächlich an einer Zahlung
vorbeikommen???

Wie bereits geschrieben, kommt es auf die Ansicht des Richters und nicht auf unsere Meinung/en an.

I.d.R. werden aber solche Versuche vor Gericht oftmals nicht durckkommen; es kommt natürlich darauf an, wie das Gericht den ehemaligen Vergleichsvorschlag, den hälftigen Betrag zu bezahlen, als Schuldanerkenntnis wertet.

Schönen Abend noch.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Hallo,

Kann er mit dieser Argumentation tatsächlich an einer Zahlung
vorbeikommen???

es ist wohl kaum möglich, bei einem derart komplexen Sachverhalt, der hier entsprechend verkürzt dargestellt wurde, vorauszusagen, wie ein Gericht entscheiden wird.

Gruß

S.J.