Liebe Leser,
Folgender Sachverhalt: Vor zweieinhalb Jahren erhielt eine Dame von ihrem ehemaligen Lebensgefährten einen Schuldschein. Sie hatte eine geinsame Reise i. H. v. 2000,-€ bezahlt und wollte nicht mehr in den Urlaub, in Trennungsabsicht. Der Lebensgefährte bot an einen Schuldschein zu unterschreiben, damit sie noch mit ihm in den Urlaub fahre, sozusagen als letzte Chance.
Der Urlaub fand statt, ein halbes Jahr später trennte sich die Dame dann doch.Nachdem er immer wieder angeboten hat zu zahlen und nie etwas passierte, suchte sie einen RA auf. Zahlungsaufforderungen verstrichen, zwischenzeitlich bot die Gegenseite die Zahlung des hälftigen Betrages an, eine Zahlung ging nicht ein.
Sie erwirkte weiterhin in dieser Zeit einen Unterlassungsbeschluss gegen ihren Ex, da er sie stalkte.
Nach dem Erhalt des Beschlusses schaltete die Gegenseite gänzlich auf stur, verlangte Beweise, dass sie die Reise überhaupt bezahlt hatte. Nachdem diese nun beigebracht wurden und immer noch keine Reaktion erfolgte, erhob sie Klage.
Die Gegenseite beantragt nun eine kostenpflichtige Abweisung der Klage, da der Schuldschein als nichtig zu betrachten sei, da ihn der Ex a) unter psychischen Zwang unterschrieben habe und b) bereits damals Alkohol- und Geisteskrank gewesen sein will.
Fakt ist, dass er mittlerweile trinkt, allerdings hat ihm ein Gutachter in einem Strafverfahren aufgrund dieser Tatsache auch keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Er meint, er könne sich aufführen wie die Axt im Walde und sich aus allem und jedem rausreden, da er angeblich schwer depressiv und trunksüchtig sei, nachdem sie ihn verlassen habe.
Kann er mit dieser Argumentation tatsächlich an einer Zahlung vorbeikommen???
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.