Anfechtung einesTestamentes

Eine ältere Dame hat nur eine Cousine mit der sie in Kontakt steht. Diese soll auch nach ihrem Tode mittels Testament das Vermögen erben.
Nun erkrankt die ältere Dame schwer und nimmt sich eine Haushaltshilfe. Diese erhält u.a. Vollmacht Bankabhebungen (nur vom Girokonto) vorzunehmen.
Dann verstirbt die ältere Dame. Die Haushälterin teilt dieses der Cousine mit und verlangt von der Cousine Handlungsvollmacht, die die Cousine ihr aber nicht gibt. Etwa drei Wochen später (vorher war die Haushälterin nicht erreichbar) erfährt die Cousine, dass die Haushälterin ein Testament gefunden und beim AG abgegeben hat. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass es bis zur Eröffnung des Testamentes aber noch 5-6 Wochen dauern würde.
Die Cousine war mißtrauisch und rief einige Tage später beim AG an.
Dort wurde ihr gesagt, dass die Testamenteröffnung schon vor 2 Wochen war und die Haushälterin und ihr Ehemann zu Alleinerben eingestzt worden sind. Die Haushälterin hätte beim AG ferner gesagt, dass keine Verwandten existieren.
Dieser Fall stinkt doch
Was sollte man tun? AG, Polizei, Anwalt ???

Was sollte man tun? AG, Polizei, Anwalt ???

Letzteres.

Hallo erstmal,

das ist ein Fall für einen spezialisierten Anwaltskollegen. Einfach werden solche Sachen aber nicht, wie ich aus diversen Fällen der letzten Zeit leider berichten muss. Denn grundsätzlich ist jeder frei zu testieren wie er will, und es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten. Entweder das Testament ist eine Fälschung. Oder das Testament ist echt, wurde aber verfasst als der Verfasser nicht mehr testierfähig war, oder unter Druck gesetzt wurde. Dann muss man auch dies nachweisen, was alles andere als einfach ist. Oder die Dame hat es sich tatsächlich anders überlegt, dann muss man dies akzeptieren.

Wichtig wäre vorab die Frage, ob bereits ein Erbschein existiert, weil sich hiernach das konkrete Vorgehen richtet.

Gruß vom Wiz

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