Auf den FS angewiesen - was soll dieses Argument?
Hallo
angenommen ein autofahrer wird früh morgens ( 5 uhr,
stockdunkel )
Stockdunkel? Um so schlimmer.
per lasermessung von der polizei angehalten.
die lasermessung ergibt nach abzug toleranz 26 km/h zu
schnell.
Also ca. 30 km/h zu schnell. Innerorts dann wohl?!
da der fahrer im januar 2009 bereits mit 28 zuviel geblitzt
wurde wären diese 26 km/h der grund für 1 monat fahrverbot.
Nachdem hier beim Betroffenen offenbar ein Ultrakurzzeitgedächtnis vorliegt, wären die der Grund dafür, ja.
da
der fahrer beruflich auf das auto angewissen ist ( monteur,
rufbereitschaft )
Das ist ja mal wieder herrlich. Weißt du, ich bin beruflich drauf angewiesen, nicht im Knast zu sitzen. Unter anderem deswegen verhalte ich mich nach Kräften so, dass mir das auch nicht passieren kann.
will er per anwalt ( wenn chancen bestehen )
gegen die messung vorgehen.
Wie das? Die Messung wurde doch längst gemacht. Man kann höchstens versuchen, die Verwertbarkeit des Messergebnisses anzuzweifeln.
wie genau sind die lasermessungen per hand ? und die
messgeräte selbst ? gibt ja immer wieder fälle indenen diese
völlig falsch messen.
Ja, vor allem von Wiederholungstätern hört man das gern.
der fahrer bekam im polizeiauto mit das die polizisten selbst
als nicht richtig wussten ob der laser nun richtig misst oder
nicht ( gespräche unter polizisten während der fahrer die
daten angab )
Das kann ein Gutachten klären. Wird halt ein bisschen teurer, der Prozess. Ich würde aber behaupten, dass die Toleranz nicht zum Spass abgezogen wird, sondern weil so die unbestrittenen Messungenauigkeiten auf der sicheren Seite liegend und zugunsten des Fahrers eliminiert werden.
wie sind die chancen das der bescheid zurückgezogen wird, oder
die km/h zahl nach unten korrigiert wird, damit man nicht den
führerschein abgibt.
Wie sind die Chancen, dass der Monteur es diesmal kapiert hat?
oder alternativ, falls man ihn abgeben muss, soweit
hinauszögern ( verhandlung, oder ähnliches ) bis juli 2010.
Nur ein Strafprozess hätte so lange aufschiebende Wirkung. Allerdings dürfte im Falle einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährung wesentlich mehr als ein Monat FS-Entzug auf den Fahrer zukommen.
da hat der fahrer 5 wochen urlaub und ist auf reise, somit
perfekt zur abgabe des führerscheins
Das Leben ist aber kein Wunschkonzert. Der Führerscheinentzug soll ja Strafe sein. Und schließlich hindert keiner deinen Monteur, einen Monat mit dem Taxi oder mit Chauffeur zum Einsatz zu fahren. Die Jahresurlaubskasse, die dafür draufgehen wird, ist die sogenannte Nebenstrafe, die auch dann so heißt, wenn sie die Hauptstrafe übersteigt.
Manche Handwerkerköpfe kapieren es eben nur auf die harte Tour.
Gruß
smalbop