Mieter M besichtigt eine Wohnung. Der Vermieter V geht mit im sehr ausführlich den Mietvertrag durch. M fühlt sich durch die angespannte Wohnungsmarktsituation unter Druck und unterzeichnet sofort den Vertrag.
Die Übergabe der Wohnung soll in 4 Wochen sein. M hat ein mulmiges Gefühl, was die Türbreiten angeht. Er mißt sie nach Vertragsunterzeichnung vor Ort alle nochmal nach. Es handelt sich um handelsübliche Normtüren.
M geht nach Hause und mißt seine Möbel nach. Es sind alte Erbstücke, Handarbeit, keines würde durch die Türen passen.
Frage: Kann M den Mietvertrag 24 Stunden später wegen Irrtums anfechten? Der Vertrag ist unterzeichnet, hat aber noch nicht begonnen. M würde sogar einen Abstand von 300 Euro zahlen. Wie ist die Rechtslage?