Anfechtung Mietvertrag wg arglistiger Täuschung

Hallo liebe Mietrecht-Experten,

Ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem Fall erfahren :

Familie A sucht wegen anstehendem Nachwuchs eine neue Wohnung.
Da sie bereits Erfahrungen mit Schimmelbildung an Fensterrahmen gemacht hat, achtet Sie gezielt bei den Wohnungsbesichtigungen auf den Zustand der Fenster, da sie dem Neugeborenen keine Schimmelwohnung bieten möchte. Bei der Wohnung von Vermieter Herr B ist die bisherige Mieterin Frau C noch nicht ausgezogen und die Wohnung noch vollmöbliert. Frau C fällt bei der Whg.-Besichtigung von Familie A auf, dass sie von allen die bereits da waren am genauesten alles , sogar die Fenster, untersuchen.
Familie A kann an der möblierten Wohnung nichts von Schimmel entdecken und sagt, das die Whg. ja anscheinend in einem sehr guten Zustand sei. Daraufhin beteuert Herr B die Whg. sei in einem Top-Zustand, darauf hätten er und seine Frau geachtet und schließlich sei er Maurer und kenne sich aus. Außerdem sei das Haus noch neu (12 Jahre). Frau C wundert sich über diese Aussage, denn sie kennt die Wahrheit und hat sie Herrn B schon mehrmals mitgeteilt. Sie traut sich allerdings nicht sich zu Wort zu melden,
denn sie hat Angst vor Herrn B.
Es kommt zum Vertrag zwischen Herrn B und Familie A, Kaution wird bereits gezahlt. Bei Wohnungsübergabe sieht Familie A umgehend im unmöblierten Zustand Schimmel an den Wänden im Schlafzimmer. Frau C weist Familie A nun darauf hin (heimlich) , dass sie dieses Problem seit Einzug habe (5Jahre!!) und ihre Tochter deswegen aus der Wohnung ausgezogen sei und Herr B Bescheid wusste, aber keine Veranlassung sah zu handeln, da es sich um ein Lüftungsproblem handele. Sie versichert aber Familie A ausrechend zu lüften, da sie Asthmatikerin ist und sonst gar keine Luft mehr bekäme. Die Tochter bestätigt dies Familie A am nächsten Tag (Sie kannte weder Familie A noch hatte sie vorab Kontakt zur Mutter).
Leider kann sich Frau C nicht mehr daran erinnern, das Familie A schon bei Erstbegehung der Wohnung gegenüber Herrn B darauf hingewiesen hat, Schimmel auf keinen Fall zu akzeptieren. Sie steht aber als Zeugin zur Verfügung, das Familie A sagte die Wohnung sei anscheinend in Ordnung , worauf Herr B die Wohnung als Top Zustand angepriesen hat .
Herr B behauptet nun Familie A hätte den Schimmel ja entdecken können (stimmt aber gar nicht, denn wer läuft schon in einem bewohnten Schlafzimmer ums Doppelbett. Außerdem lag dieser Teil der Wohnung im Schatten). Weiterhin könne er das ja noch renovieren lassen.
Familie A ist stinksauer, weil sie bei anderen Treffen mit Herr und Frau B (leider ohne Zeugen) noch vor Abschluss des Vertrages mehrfach Schimmel als nicht akzeptabel bezeichnet hat.
Familie A hat nun den Mietvertrag noch vor Mietbeginn (1.11.06) fristlos gekündigt.
Hat A Chancen über arglistige Täuschung (§123) durch Herr B bzw über Irrtum (§119) den Vertrag anzufechten ???

Ich bin kein Mietrechtsexperte, aber erfahrener Mieter. Wenn ich Familie A waere und mir die Wohnung grundsaetzlich gefaellt, wuerde ich den Vermieter an seinem Angebot, den Schimmel vor Einzug zu beseitigen, festhalten. Wenn dadurch der Schimmel beseitigt wird, ist das Problem doch geloest. Wenn du schon selbst Zweifel hast, ob du eine arglistige Taeuschung beweisen kannst, wuerde ich mich ueber einen Streit darueber nicht einlassen. Wenn Familie A die Wohnung nehmen muss, ist es doch besser, das Verhaeltnis mit dem Vermieter nicht von vornherein zu verderben.

Hallo und vielen Dank für deine Antwort.
Für Familie A kommt die Wohnung in keinem Fall in Frage wenn Schimmel vorhanden ist. Sie sagten das ausdrücklich und sind nicht bereit sich auf eine Sanierung einzulassen. Sie hatten schon einmal Schimmel in einer Wohnung und so etwas wollen sie nicht dulden… auch nicht saniert, denn Herr B hat nachweislich gelogen wie Frau C versichern kann. Deswegen glaubt Familie A auch mit arglistiger Täuschung durchzukommen.
Außerdem ist die Vertrauensbasis zum Vermieter nachhaltig gestört und FamilieA ist nicht auf diese Wohnung angewiesen.
Familie A kennt das Problem schon aus einer anderen Wohnung. Da wurde auch „saniert“ und nach einem halben Jahr war der Schimmel wieder da. Ein bischen Anti-Pilz-Farbe daraufpinseln reicht da nicht und mehr wird Herr B nicht tun.
Die Frage ist reicht zum Nachweis arglistiger Täuschung die Aussage von Frau C aus, dass Herr B Familie A versichert hat die Wohnung sei in Top-Zustand obwohl sie es nicht ist???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie gesagt, ich bin da kein Experte. Ich weiss nur dass das Mietrecht ziemlich kompliziert ist und eine arglistige Taeuschung (so eine Art Betrug) ziemlich schwer nachzuweisen ist. Wenn Familie A Ernst machen will, sollte sie auf jeden Fall vorher zum Rechtsanwalt oder wenigstens zum Mieterverein.

Vom gesunden Menschenverstand her wuerde ich sagen, dass Familie A nachweisen muss, dass 1. Schimmel da ist, 2. der Vermieter davon wusste (z.B. durch Hinweis der Vormieterin), 3. der Vermieter auf Nachfrage klar zum Ausdruck gebracht hat, es sei kein Schimmel da. Der Vermieter kann sich natuerlich einige Ausreden zurechtlegen, die schwer zu widerlegen sein duerften, z.B. dass Familie A die Wohnung besichtigt und keinen Schimmel festgestellt hat (wenn Familie A die Schimmelfreiheit tatsaechlich so wichtig war, hat sie doch sicher ganz genau hingeschaut, also ist die Behauptung „der Schimmel lag halt im Schatten“ eine reine Ausrede); dass er selbst davon nichts wusste und auch von C nie darauf hingewiesen wurde; dass er, als er die Wohnung mit „Top-Zustand“ angepriesen hat, in gutem Glauben handelte und dass er ja bereit sei, die Wohnung in vertragsgemaessem Zustand zu uebergeben und den Schimmel vorher zu beseitigen.
Vielleicht reicht es aber auch aus, dass Familie A nachweisen kann, dass Schimmel da ist, und dann kuendigt sie einfach den Mietvertrag. Aber wie gesagt, um das abzuklaeren, muesste ein Rechtsanwalt befragt werden.

Wie gesagt, ich bin da kein Experte. Ich weiss nur dass das
Mietrecht ziemlich kompliziert ist und eine arglistige
Taeuschung (so eine Art Betrug) ziemlich schwer nachzuweisen
ist. Wenn Familie A Ernst machen will, sollte sie auf jeden
Fall vorher zum Rechtsanwalt oder wenigstens zum Mieterverein.

Vom gesunden Menschenverstand her wuerde ich sagen, dass
Familie A nachweisen muss, dass 1. Schimmel da ist, 2. der
Vermieter davon wusste (z.B. durch Hinweis der Vormieterin)

Wie bereits gesagt hat Familie A für all dies die Vormieterin als Zeugin,

  1. der Vermieter auf Nachfrage klar zum Ausdruck gebracht hat,
    es sei kein Schimmel da. Der Vermieter kann sich natuerlich
    einige Ausreden zurechtlegen, die schwer zu widerlegen sein
    duerften, z.B. dass Familie A die Wohnung besichtigt und
    keinen Schimmel festgestellt hat (wenn Familie A die
    Schimmelfreiheit tatsaechlich so wichtig war, hat sie doch
    sicher ganz genau hingeschaut, also ist die Behauptung „der
    Schimmel lag halt im Schatten“ eine reine Ausrede); dass er
    selbst davon nichts wusste und auch von C nie darauf
    hingewiesen wurde

Dafür hat Familie A ebenfalls Frau C als Zeugin, dass das gelogen wäre und ebenso deren Lebensgefährten

dass er, als er die Wohnung mit
„Top-Zustand“ angepriesen hat, in gutem Glauben handelte

Kann er nicht, weil er telefonisch bereits zugegeben hat, dass er von dem Problem wußte und sowohl die Vormieterin als auch deren Tochter und Ihr Lebensgefährte bezeugen können, dass er Bescheid wußte
und

dass er ja bereit sei, die Wohnung in vertragsgemaessem
Zustand zu uebergeben und den Schimmel vorher zu beseitigen.

Die Wohnung wurde bereits vor Vertragsabschluss als Top-Zustand angepriesen, was aber zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht der Fall war

Vielleicht reicht es aber auch aus, dass Familie A nachweisen
kann, dass Schimmel da ist, und dann kuendigt sie einfach den
Mietvertrag.

Nur wegen Schimmel kann man nicht fristlos kündigen. Aber wegen der vortäuschung falscher Tatsachen müßte dies doch eigentlich möglich sein, oder?

Aber wie gesagt, um das abzuklaeren, muesste ein
Rechtsanwalt befragt werden.

Hallo,

nochmal der dringende Rat sich an einen Anwalt (oder Mieterschutzverein)zu wenden.

Wenn die Vormieterin wie in einem anderen Posting beschrieben Angst hat vor dem Vermieter, wird sie im Zweifelsfall wenns hart wird und vor Gericht geht dem Nachmieter ganz urplötzlich nicht mehr als Zeuge zur Verfügung stehen. Das passiert leider häufiger…in solchen Fälle sollte man sich nicht auf Aussagen verlassen, die hinter vorgehaltener Hand getätigt werden.

Gruß
Maja

PS. Gibt es ein Übernahmeprotokoll?
Bilder machen im unmöblierten Zustand ist auch nie verkehrt.