Anfechtung von Güteverhandlung

Folgender Fiktiver Fall:
AN ist bei einer Fa seit dezember 2009 beschäftigt.Die Fa. Kündigt den AN im Februar2010.
AN bekommt für monat Dezember kein Lohn und keine Lohn abrechnung.Im monat mai bekommt er lohn sowie Lohnabrechnung für monat Januar.
Im monat februar folgte eine zahlung für den Monat dezember aber OHNE abrechnung sowiue eine teilzahlung vom Lohn für monat Februar.
AN geht zum Anwalt.
Da dem AN noch gelder zustehen wie urlaubsgeld überstunden sowiue fahrtkosten gibt es eine klage da es auch keine korrekten abrechnungen gibt.
Insgesamt bekommt AN 4 einzahlungen auf sein konto.
Beim Gericht wird ein vergleich gemacht und parteien einigen sich das dem AN noch 100 euro zustehen würden für den feiertag zuschlag.
Laut der korriegierter Lohnabrechnung die im Februar gemacht worden ist aber dem AN NICHT zugesand worden sei.
Es wurde behauptet das alles ausbezahlt worden sei.
Nun ist ist aber das kind ins brunnen gefallen,AN bekommt NUR die 100 euro fürs Feiertagarbeit.
Es kann aber nachgewiesen werden das das andere Lohn was in der Korriegeirter abrechnung aufgeführt worden war NICHT ausgezahlt wurde an hand der Konto auszüge.
Besteht die möglichkeit somit das Urteil anzufechten wegen Täuschung des AGebers das er alles gezahlz hatte obwohl er es nicht tat???

Hallo

Nein.

Eine Anfechtung halte ich der Schilderung zufolge mangels Anfechtungsgrund für ausgeschlossen.

Wie sieht es denn mit der schlichten Vollstreckung anstatt der Anfechtung aus? Was sagt denn der Rechtsanwalt, der den Prozess begleitet hat dazu?

Gruß,
LeoLo

Er meinte das es nicht möglich wäre da das urteil ja steht also die einigung, und das der AG die 100 euro was ausgehandelt worden waren zu zahlen hat.
Aber ich bin damit nicht einverstanden da der Anwalt meiner meinung nach mist baute. Er hatte die Konto auszüge ja dabei und es war ersichtlich das trotz der korrigierter abrechnung keine Gelder auf das Konto des AN einflossen(es wurde im Gericht überprüft auch durch den Richter WIE das Lohnbüro die berechnungen auf dem korrigeirtem Lohnabrechung alles berechnet hatte)Der streitpunkt war ja auch das der feiertag zuschlag NICHT ausgezahlt worden war.
Nachvollziehbar ist das die Differenz nirgendwo auf dem Konto zu finden ist.
Das ist sehr ärgerlich das das fast 800 euro wären.
wenn man bedenkt das AN für 8 tage arbeit 550 euro bekommen hat und für 14 tage nur knappe 450 überwiesen bekommen hat dann kann es nicht stimmen.weil dann fehlt da das fahrgeld überstunden und urlaubsentgeld was auf der korrigeirte abrechnung überprüft worden war ABER NICHT ausgezahlt worden ist.deswegen fehlbetrag.

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FAQ 1129
Hallo

Aber ich bin damit nicht einverstanden

Tut mir leid, aber reale Fälle dürfen hier leider nicht diskutiert werden. => FAQ:1129

Schade.

Gruß,
LeoLo

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Sorry, wollte schreiben AN ist damit nicht einverstanden,
wird nicht mehr vorkommen.

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Anwalt das es nicht möglich wäre da das urteil ja steht also die einigung, und das der AG die 100 euro was ausgehandelt worden waren zu zahlen hat.
Aber sein Mandant ist damit nicht einverstanden,da der Anwalt AN meinung nach mist baute. Er hatte die Konto auszüge ja dabei und es war ersichtlich das trotz der korrigierter abrechnung keine Gelder auf das Konto des AN einflossen(es wurde im Gericht überprüft auch durch den Richter WIE das Lohnbüro die berechnungen auf dem korrigeirtem Lohnabrechung alles berechnet hatte)Der streitpunkt war ja auch das der feiertag zuschlag NICHT ausgezahlt worden war.
Nachvollziehbar ist das die Differenz nirgendwo auf dem Konto zu finden ist.
Das ist sehr ärgerlich das das fast 800 euro wären.
wenn man bedenkt das AN für 8 tage arbeit 550 euro bekommen hat und für 14 tage nur knappe 450 überwiesen bekommen hat dann kann es nicht stimmen.weil dann fehlt da das fahrgeld überstunden und urlaubsentgeld was auf der korrigeirte abrechnung überprüft worden war ABER NICHT ausgezahlt worden ist.deswegen fehlbetrag.

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Hallo

Ich hab mir noch mal alles durchgelesen und bemerkt, daß ich den Sachverhalt erst anders verstanden habe.

Der Kläger hat also dem Vergleich zugestimmt, daß die 100 Euro Feiertagsgehalt noch gezahlt werden und damit alles gegessen ist? Dann hätte er inklusive dem Anwalt aber böse geschlafen… Einen Anfechtungsgrund sehe ich damit nicht mehr.

Bliebe höchstens (dazu fehlen jaber die genauen Details, die hier auch nicht zu eruieren sind) der http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug oder http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/1602/66/

Gruß,
LeoLo