Anfechtung wegen Irrtum nach getaner Leistung

Liebe Rechtskundige,

ich kenne einigermaßen, den Verlauf einer Irrtumsanfechtung beim Produkt kauf. Wie verhält es sich nun bei einer Dienstleistung?

Folgenden Fall als Beispiel.

Peter fragt bei 2 Hotels (HotelanderQuelle und HotelQuelle) per Email an, ob noch ein Zimmer in 3 Tagen freiwähre.

Von HotelanderQuelle bekommt er die Rückantwort, dass er das Einzelzimmer für 25€ Buchen könnte. Er stellt einige weitere Fragen, sodass sich ein Emailkontakt entwickelt.

Das HotelQuelle schreibt ihm hingegen nur zurück, dass er ein Zimmer buchen könne (ohne Angabe vom Preis).

Getäuscht vom ähnlichen Namen schreibt er dem HotelQuelle zurück, dass er buchen will (obwohl er eigentlich beim HotelanderQuelle buchen wollte). Er bucht somit, reist an und Übernachtet. Am Tag seiner Abreise wird ihm eine Rechnung in Höhe von 43€ pro Nacht gestellt.

Kann er diese anfechten? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

Vielen Dank

Keine Anfechtung. Wieso auch? Das Vereinbarte ist geschuldet und bleibt geschuldet. Die Differenz muss der Kunde natürlich nicht bezahlen.

Hallo,

Keine Anfechtung. Wieso auch? Das Vereinbarte ist geschuldet
und bleibt geschuldet. Die Differenz muss der Kunde natürlich
nicht bezahlen.

warum sollte der Kunde Hotel B nur den Preis zahlen, den er mit Hotel A vereinbart hat?

Gruß
C.

Entschuldigung, hier habe ich wohl so gar nicht richtig gelesen, worum es geht. Peinlich.

Moin,

Kann er diese anfechten?

warum sollte er das können?

Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

Das er auf den Prozesskosten sitzen bleibt.

Gandalf