Anfechtung wegen störung der geistestätigkeit?

tag,

eine willenserklärung wurde vor einem halben jahr wegen widerrechtlicher drohung angefochten. der antrag wurde aber zurückgewiesen und nun wird überlegt ob beschwerde eingelegt wird und eine vorübergehende störung der geistestätigkeit geltend gemacht wird. man würde dann darauf spekulieren, dass man ein attest von einer psychotherapeutin bekommt, die ein halbes jahr vor der willenserklärung mehrere schwerwiegende psychische diagnosen bescheinigt hat, u. a. dipolare ps. auch wurde diese ärztin zuletzt fast 2 monate vor der willenserklärung gesprochen/konsultiert.
hat jemand erfahrung mit sowas?

eine willenserklärung wurde vor einem halben jahr wegen
widerrechtlicher drohung angefochten.

Was für eine Willenserklärung, was für eine Drohung?

der antrag wurde aber
zurückgewiesen

Verrätst du uns auch, von was von einem Antrag du sprichst?

und nun wird überlegt ob beschwerde eingelegt
wird

Wogegen?

und eine vorübergehende störung der geistestätigkeit
geltend gemacht wird. man würde dann darauf spekulieren, dass
man ein attest von einer psychotherapeutin bekommt, die ein
halbes jahr vor der willenserklärung mehrere schwerwiegende
psychische diagnosen bescheinigt hat, u. a. dipolare ps. auch
wurde diese ärztin zuletzt fast 2 monate vor der
willenserklärung gesprochen/konsultiert.
hat jemand erfahrung mit sowas?

Bestimmt. Aber was hilft dir das?

Hallo

der antrag wurde aber zurückgewiesen

Verrätst du uns auch, von was von einem Antrag du sprichst?

Von der Anfechtung der Willenserklärung, oder Antrag auf Anfechtung, oder wie sich das wohl nennt, ist die Rede.

und nun wird überlegt ob beschwerde eingelegt wird

Wogegen?

Diese Anfechtung bzw. der Antrag auf Anfechtung wurde zurückgewiesen. Dagegen soll evtl. Beschwerde eingelegt werden.

man würde dann darauf spekulieren, dass man ein attest von einer psychotherapeutin bekommt, die ein halbes jahr vor der willenserklärung mehrere schwerwiegende psychische diagnosen bescheinigt hat, u. a. dipolare ps. auch wurde diese ärztin zuletzt fast 2 monate vor der willenserklärung gesprochen/konsultiert.
hat jemand erfahrung mit sowas?

Ich nicht.

MfG

der antrag wurde aber zurückgewiesen

Verrätst du uns auch, von was von einem Antrag du sprichst?

Von der Anfechtung der Willenserklärung, oder Antrag auf
Anfechtung, oder wie sich das wohl nennt, ist die Rede.

und nun wird überlegt ob beschwerde eingelegt wird

Wogegen?

Diese Anfechtung bzw. der Antrag auf Anfechtung wurde
zurückgewiesen. Dagegen soll evtl. Beschwerde eingelegt
werden.

Wie lange kennen wir beide uns nun schon? Meinst du wirklich, dass es einen „Antrag auf Anfechtung einer Willenserklärung wegen widerrechtlicher Drohung“ gibt, den ich nur nicht kenne? Oder meinst du nicht eher, ich bin mir ziemlich sicher, dass es so etwas nicht gibt, wenn ich hier noch einmal nachfrage, was damit gemeint ist? (Analoges gilt dann für die Beschwerde.)

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hallo,
danke für die antworten. simsy mone hat das richtig verstanden. die rede ist von einer einwilligung im sinne des § 1760 (2) BGB.
in erster instanz wurde geltend gemacht die widerrechtliche drohung als anfechtungsgrund. antragsteller war die leibliche mutter, die die einwilligung notariell erklärt hat. es gibt insgesamt 5 antragsgegner. der leibliche vater hat eine falsch datierte strafanzeige gegen die leibliche mutter wegen stalking geltend gemacht und behauptet, der grund der anfechtung sei wieder kontakt zum vater herstellen zu wollen. körperliche übergriffe auf die leibliche mutter während und nach der schwangerschaft hat er in der anhörung eingeräumt. das gericht konnte aber keinerlei kausalität, geschweige denn beweise der beweisbelasteten antragstellerin anerkennen und hat den antrag auf anfechtung der erklärung und übertragung des sorgerechts auf die mutter zurückgewiesen.
mir wurde gesagt, in zweiter instanz ließe sich eventuell eine vorübergehende störung der geistestätigkeit geltend machen - mit denkbar schlechten aussichten…

Merke: Immer wenn ich hier zum Tiefschlag aushole, komme ich zu Fall. Ich war auf § 123 BGB fixiert und darauf, dass (so klang das nämlich für mich) man eigentlich „nur“ i.S.d. Vorschrift widerrechtlich bedroht wurde und, als sich zeigte, dass man nicht zu seinem Recht gelangen würde, eine ganz andere Idee ins Spiel gebracht wurde. Sorry!

Aber wie genau lautet denn nun deine (Rechts-)Frage?

hey,
die frist läuft übermorgen ab und ich habe mich gegen das rechtsmittel entschieden. insofern wird das hier keine rechtsfrage. für mich ist das thema zu einer viel größeren frage geworden. wie bekomme ich genug stimmen zusammen um das gesetz zu ändern?
ich weiß, dass es ausreichend betroffene geben muss. ich selbst habe bei einer anderen frau beobachtet, welche geschütze die adoptionsvermittlungsstelle in zusammenarbeit mit dem jugendamt auffährt um rechtlich an einen säugling zu kommen. ich weiß auch, dass es rechtlich keine möglichkeit gibt etwas dagegen zu unternehmen. das problem liegt im gesetz selbst. es ist inzwischen allgemein bekannt, dass eine solche willenserklärung gegen den natürlichen willen jeder mutter spricht. außerdem ist allgemein bekannt, dass üblicherweise lange vor der gesetzlich festgelegten frist von acht wochen nach der geburt erklärungen unter massivem druck unterschrieben werden, die ein pflegeverhältnis und die automatische ersetzung der notariellen einwilligungserklärung nach 3 monaten festlegen. im fall meiner bekannten habe ich ein widerrufsschreiben aufgesetzt und das weitergeleitet. für mich kam aber jede hilfe zu spät.
es muss menschen geben, die wie ich glauben, dass das aktuelle adoptionsvermittlungsgesetz die würde von ungeborenen, säuglingen, kleinkindern und minderjährigen mit füßen tritt.
wo finde ich diese menschen?
mfg

Hallo

es muss menschen geben, die wie ich glauben, dass das aktuelle adoptionsvermittlungsgesetz die würde von ungeborenen, säuglingen, kleinkindern und minderjährigen mit füßen tritt.
wo finde ich diese menschen?

Wahrscheinlich überall da, wo man sich die Mühe macht, sich mit diesem Gesetz zu beschäftigen. Aber es haben ja nicht so extrem viele Menschen direkt damit etwas zu tun.

Man kann auch seinen Abgeordneten im Bundestag anschreiben, aber ob das was hilft, bezweifele ich. Außer er wird von vielen Leuten immer wieder angeschrieben.

Vielleicht sollte man die Forderung nach Änderung dieses Gesetzes mit der Forderung verbinden, dass das Jugendamt endlich eine vorgesetzte Behörde benötigt, und einiges mehr. Dieser Zeitungsbericht ist vielleicht dabei gut zu gebrauchen:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/sorgerechtsverfa…

Ich würde auf jeden Fall mitmachen, ich finde es schrecklich, was man da öfters hört von Familiengerichtsentscheidungen. Sehr viel Zeit habe ich aber leider nicht, und Einfluss noch viel weniger.

Viele Grüße

hallo simsy mone,
es freut mich, dass du dabei bist. danke für den artikel. ich habe darüber nachgedacht, aber ich denke, dass das jugendamt keine vorgesetzte behörde benötigt. der sinn einer vorgesetzten behörde o ä ist immer der, dass der untergeordnete souveränität abgibt und weniger verantwortung trägt. die ganzen jugendamtmitarbeiter würden dann noch selbstverständlicher jede verantwortung von sich weisen. macht das sinn?
ich hatte dann eine andere idee. doppelte vormundschaft für jedes kind zu jeder zeit. kein alleiniges sorgerecht mehr. ist eine unverheiratete frau schwanger und gibt keinen vater an, tritt an dessen stelle ein amtsvormund (m/w), der sich automatisch das sorgerecht mit ihr teilt. will diese frau mit ihrem eigenen kind nichts mehr zu tun haben, darf das kind im haushalt des amtsvormunds leben und bekommt unterhaltszahlungen von der mutter. erst wenn sie stirbt und das kind noch minderjährig ist, tritt an ihre stelle ein zweiter amtsvormund (m/w), der sich das sorgerecht mit dem ersten teilt. sogesehen würde es noch adoptionen geben.
ja, ich sehe das so radikal. ich glaube nicht dass es auch nur einem einzigen kind auf der welt, sei es auch eins mitten in einem afrikanischen bürgerkrieg, zu seinem wohl gereicht, wenn seinen eltern oder einem seiner elternteile das sorgerecht von dritten, sei es auch durch ein gesetz, entzogen wird.
ist sowas in der art politisch und juristisch vorstellbar, was meint ihr?