Hallo Wissende,
der Fall liegt so:
Ein X erfährt am 22.6.2002 von einem Anfechtungsgrund nach § 123 BGB. Er unternimmt nichts und fechtet genau am 22.6.2003 an.
Ist das noch innerhalb der Anfechtungsfrist („binnen Jahresfrist“) oder doch schon außerhalb?
Vielen Dank
Hi,
nach §187 (1) BGB beginnt bei Ereignissen (hier : die Kenntnis), die im Laufe eines Tages geschehen, die Frist erst vom nächsten Tag an zu laufen, also am 23.6.
Das Fristende wird durch §188 (2) bestimmt. Das ist so ein toller Satz, den muss man sich wörtlich reinziehen :
„Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.“
Ich habe allerdings kein Abitur, deshalb kann ich Dir jetzt nicht so genau sagen, wann die Frist jetzt wirklich endet.
„Recht“-schaffende vor !
Gruss Hans-Jürgen
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