hallo,
prüft man innerhalb der anfechtungsklage, ob die ermächtigungsgrundlage rechtswidrig ist?
hallo,
prüft man innerhalb der anfechtungsklage, ob die ermächtigungsgrundlage rechtswidrig ist?
Könntest du die Frage etwas präzisieren?
Levay
Könntest du die Frage etwas präzisieren?
Levay
Muss er das? Ich würde jetzt mal auf die klassische verwaltungsgerichtliche Anfechtungsklage tippen (allein wegen dem Begriff „Ermöchtigungsgrundlage“) und dort wird die „Rechtmäßigkeit“ (gemeint ist wohl Verfassungsmäßigkeit) dieser ja nicht geprüft.
Gruß
Dea
Oha!
Bitte um Vergebung.
Aus irgendwelchen Gründen dachte ich gerade an die Anfechtungsklage nach AnfG. Zivilrecht liegt mir eben doch (sehr viel) näher als Verwaltungsrecht, das bezieht sich auch auf die jeweiligen Prozessrechte.
Levay
Bitte um Vergebung.
Aus irgendwelchen Gründen dachte ich gerade an die
Anfechtungsklage nach AnfG. Zivilrecht liegt mir eben doch
(sehr viel) näher als Verwaltungsrecht, das bezieht sich auch
auf die jeweiligen Prozessrechte.
Lol! Genau das hatte ich zuerst auch, aber der Begriff „Ermächtigungsgrundlage“ hat dann automatisch irgendein in den Windungen meines Hirns verschollenes A&S Schema getriggert (beängstigend irgendwie…
).
Dea
Jein
Man muss hier differenzieren:
Ist die Ermächtigungsgrundlage ein formelles Gesetz, so findet keine Überprüfung in dem Sinne statt. Wenn allerdings das Verwaltungsgericht - das gilt auch für andere Gerichte - zu der Überzeugung gelangt, ein Gesetz, das anzuwenden ist, verstoße gegen das Grundgesetz, ist das Verfahren auszusetzen, und es muss eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt werden. Das gilt entsprechend auch bei Verstößen gegen die jeweilige Landesverfassung; hier ist dann natürlich das Landesverfassungsgericht zuständig.
Die Ermächtigungsgrundlage für den Verwaltungsakt kann aber auch selbst eine Maßnahme der Verwaltung sein, nämlich ein Gesetz im nur materiellen Sinn: Verordnung oder Satzung. Hier muss man sich einfach merken, dass ein solches Gesetz - unabhängig davon, ob es allgemeinverbindlich von einem zuständigen Gericht verworfen wurde - bei Rechtswidrigkeit nichtig ist. Wenn aber die Ermächtigungsgrundlage nichtig ist, kann auch der Verwaltungsakt, der darauf beruht, nur rechtswidrig sein. Also muss das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit (und somit Wirksamkeit!) von Verordnung oder Satzung inzident prüfen.
Levay
Zusammenfassung
Für eine Klausur, in der man eine Anfechtungsklage prüft, bedeutet das:
Levay