Anfechtungsmöglichkeit bzgl Aktienkauf als Minderjähriger

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe im Jahr 2000 Aktien gekauft. Die wurden mir damals von einem Bankberater angedreht, weil ich relativ viel Geld angespart hatte. Ich habe dann für 500DM Aktien gekauft welche heute noch ca. 18€ Wert sind. Jetzt habe ich von Geschäftsfähigkeit und ähnlichem gehört und das war ich im Jahre 2000 mit 11 Jahren ja nur bedingt, falls meine Eltern zustimmen. Sollte ich jetzt die Aktien gekauft haben ohne dass meine Eltern zugestimmt haben, wird der Vertrag ja automatisch ungültig. Gibt es denn jetzt noch eine Möglichkeit das Geld wiederzubekommen oder ist das ganze schon zu lange her?

Ich bedanke mich schonmal für etwaige Antworten und Hilfen.

Schöne Grüße

He,

in meinen Augen siehst du das genau richtig. Lass dich aber von einem rechtsanwalt
abschließend beraten!

Franzi

Hallo,

erstmal wird ein Rechtsgeschäft mit einem Minderjährigen erst wirksam, wenn die Eltern zustimmen. Das heißt wenn deine Eltern bis jetzt nicht zugestimmt haben, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Und du hast gute Chancen das Geld wieder zu bekommen.

Wenn deine Eltern zugestimmt haben, dann hat sich die Sache natürlich erledigt.

Es geht immer um eine schriftliche Zustimmung der Eltern, eine mündliche ist ja auch kaum nachzuweisen!

Gruß

Hallo zurück,

Ich weiß leider nicht warum es möglich war , mich als Experte auszuwählen …
Da ich noch recht Jung bin , denke ich einfach mal an mein damaligen Schulstoff. Das was du meinst mit dem unter 18 Jahre sein und nur beschränkt geschäftsfähig bist , ist richtig. Doch das bezieht sich ja auf einen Kaufvertrag . Die Frage ist ob man Aktien zum Kaufvertrag zählen würde. Ich denke aber das bei diesem Fall das selbe Prinzip herrscht.
Somit würde ich diese Frage , in dem Gebiet „Recht“ nochmal anfragen.

Hallo zurück,

Ich weiß leider nicht warum es möglich war , mich als Experte auszuwählen …
Da ich noch recht Jung bin , denke ich einfach mal an mein damaligen Schulstoff… Deswegen bin ich der selben Meinung wie du , unter 18 ist man eben beschränkt geschäftsfähig. Ich weiß nicht ob es hier ein Brett für Recht- bzw Anwalts-Fragen gibt, wenn ja würde ich dort die Frage nochmal stellen.

Also, da kann ich leider garnicht helfen. Bin ja nicht bei einer Bank oder habe mit Aktien zu tun. In Baufragen kann ich vieleicht helfen.
Aber vom Bauchgefühl her hätte der Deal nicht zustande kommen dürfen.Aber anderrum, wenn das Geschäft gut gegangen wäre und die Aktien nun 500000€ gebracht hätten … hätte die Bank dann gesagt es hätte nie so sein dürfen???
Am besten mal mit einem Anwalt der sich da auskennt reden.

LG

Hallo mulder 2010,nehme an,das deine Eltern beim Aktienkauf mit anwesend waren.Wird sicher schwer sein,nach so langer Zeit ,nachzuweisen das deine Eltern nicht einverstanden waren mit dem Aktienkauf.Du solltest eine Rechtsberatung aufsuchen.Vielleicht kann dir auch der Ombudsmann der Banken weiterhelfen(ist so etwas wie ein Schiedsmann)
Bundesverband deutscher Banken e.V.
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Hallo
Verjährungen sind eine Sache, die dir definitiv nur ein Anwalt beantworten kann. Ich weiß z.B. das ich einen Diebstahl nach 4 Jahren nicht mehr zur Anzeige bringen konnte. Aber welche Fristen in deinem Fall gelten, wie gesagt Anwälte. Für eine solche Grundauskunft bieten sich auch sicherlich Anwaltsportale im Internet an, die könnten etwas preiswerter sein als wenn du jemanden in seinem Büro besuchst. Ist auch nicht so zeitaufwendig.

mfg Blockwart