angenommen der Fall, es besteht ein Vertrag mit Mindestlaufzeit von z.B. 3 Jahre und der Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen.
Wann ist die Pflicht des momentanen Mieters, einen Nachmieter zu stellen, erfüllt bzw. mit welchen Gründen kann der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen?
Muss der Nachmieter wieder einen Vertrag mit Mindestlaufzeit 3 Jahre unterschreiben oder reicht die Erfüllung des bestehenden Mietvertrages des alten Mieters? GIbt es überhaupt Anforderungen an den Nachmieter seitens des Vermieters, um als Mieter die Pflicht erfüllt zu haben?
Sofern kein Sonderkündigungsgrund vorliegt, muss der Vermieter grundsätzliche keinen Nachmieter akzeptieren!
Die Anforderungen können beliebig sein.
Aber in der Regel wird ein regelmäßiges Einkommen in dreifacher Höhe der Miete, eine saubere Schufaauskunft sowie einen Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt.
Zusätzlich können aber z.B. auch große Haustiere, zu viele Personen, etc. abgelehnt werden.
Ich empfehle professionelle Hilfe:
z.B. in Berlin: www.nachmieterexpress.de
P.S.: In der Regel wir der Vermieter wieder einen neuen 3-Jahres-Vertrag abschließen wollen. Das kann er auch und erschwert natürlich das Finden eines Nachmieters. Es bleibt der Grundsatz: Vertrag ist Vertrag. Wer solche Risiken eingeht, muss eben die Konsequenzen tragen, wenn sich die Lebenssituation ändert.
Anders ist es bei echten Sonderkündigungsrechten (Versetzung durch den Arbeitgeber bzw. im öffentlichen Dienst, Militär, etc. oder bei Unzumutbarkeit (z.B. Wohnung zu klein bei Familiennzuwachs etc.)