welche Anforderungen bzw. Voraussetzungen brauche ich, wenn ich z.B. Schauckelgestelle oder Klettertürme aus Holz produzieren lassen möchte.
Muss der TÜV die Spielgeräte erst prüfen, damit ich es an den Endverbraucher verkaufen kann?
Welche Anforderungen hat der TÜV? Gibt es dafür interessante Seiten?
Du als Hersteller musst ja selbst die Vorschriften einhalten. Das sind die Technischen Normen zu Spielgeräten (DIN und EN ).
Der TÜV oder andere Organisationen kommen später mal hinzu, wenn der Spielplatzbetreiber die regelmäßig vorgeschriebenen Nachprüfungen durchführt.
Damit hast Du nichts direkt zu tun.
Nur, wenn herauskommt, Gerät ist nicht normgerecht hergestellt, dann wird der Betreiber sicherlich die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch fordern. Bezahlen müsstest Du das.
Von Schadenersatz für mögliche Verletzungen durch die fehlerhaften Geräte ganz zu schweigen.
Hersteller kann im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle natürlich den TÜV beauftragen, schon im Rahmen der Fertigung die Spielgeräte zu überwachen. Und Komplettgeräte stichprobenartig zu testen.
Sehr kostenaufwändig!
Man kann dann aber auch damit werben .
Die Geräte werden aus Holz produziert und zuhause vom Käufer selbst aufgebaut. Gibt es da spezialisierte Fachgebiete oder Fachleute, die solche Baupläne z.B. für ein Klettergerüst o.ä. nach DIN und EN zeichnet?
Danach würde dann das Klettergerüst wortwörtlich geschnitzt
Hallo,
deine Angaben sind sehr allg. gehalten und geben wenig Auskunft über Art und Umfang der Produktion, lassen aber eine gewisse Unerfahrenheit erkennen.
Die Geräte werden aus Holz produziert und zuhause vom Käufer selbst aufgebaut.
Als Hersteller bist du in der Pflicht, alle einschlägigen Normen und Vorschriften einzuhalten. Normal wird dies dann über die CE-Kennzeichnung erklärt.
Produkthaftung kann auch bei uns inzwischen eine recht komplizierte Sache sein.
Gibt es da spezialisierte Fachgebiete oder Fachleute, die solche Baupläne
z.B. für ein Klettergerüst o.ä. nach DIN und EN zeichnet?
Solche Leute heißen „Konstrukteure“ oder „Technischer Zeichner“.
Allerdings brauchst du zwar Pläne für die Produktion, evtl. auch um Dienstleiter mit der Fertigung zu beauftragen, aber ich bezweifle, das da zwingend nach DIN oder EN notwendig sind. Natürlich wird man bei der Erstellung von Plänen sich möglichst an DIN und EN halten, aber wenn eine Handskizze für einen Auftragnehmer reicht, dann ist es auch ok.
Nur für bestimmte Nachweispflichten wird eine gewisse Form verlangt.
z.B. Belastungstests, Qualitätsprüfungen, Werkstoffprüfungen usw.
Eine andere Sache ist die Dokumentation gegenüber dem Kunden.
Das nennt sich dann „Betriebsanleitung“ oder „Aufbauanleitung“.
Darin sind grundsätzlich alle Informationen bereit zu stellen, damit der Kunde das Produkt fehlerfrei und ohne Gefährdungen montieren kann.
Zeichnungen nach DIN müssen darin nicht zu finden sein.
Sonst wären Anleitungen von IKEA auch schon immer unzulässig.
Evtl. sind auch juristische Formulierungen z.B. Haftungsausschlüsse und Gefahrenhinweise von Bedeutung. Da lohnt es womöglich, einen Fachmann (Juristen) hinzuzuziehen.
Eine dritte Sache ist die Dokumentation gegenüber Behörden und Institutionen, die evtl. eine Abnahme, Typprüfung oder dergleichen machen müssen/sollen oder diese überwachen. Die werden dir sagen, in welcher Form sie die Doku haben wollen.
Gruß Uwi
auch Dir vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Du hast es richtig erkannt. Ich bin in dem Bereich neu und befinde mich in der Vorbereitung und sammle Informationen darüber, welchen Fachleuten und Ämtern ich zu tun haben werde um mir dann auch diese Fachleute zu suchen.
Immerhin geht es hierbei um ein Produkt womit Kinder spielen und ich großen Wert auf Sicherheit lege.
Wenn ich in diese Richtung gehe und selbst Produzieren lasse und verkaufe, möchte ich dabei ein gutes Gewissen haben und kurz gesagt: „Alles muss Hand und Fuß haben“.
Dank Euch bin ich schon viel schlauer und kann die nächsten Schritte einleiten.
Würde mich natürlich über weitere Ratschläge freuen die mir bei der Produktion helfen könnten.
Was meinst Du, wieviel hunderttausend Kinder sich jedes Jahr an Kinderspielzeug von tausendmal sicherheitszertifizierten Herstellern verletzen, deren Eltern mit Hingabe den Winkeladvokaten die Bude einrennen, welche widerum versprechen, eine lebenslange Rente herauszuholen?
Ich würde mich an Deiner Stelle eher zum Jurastudium als zum Ingenieursstudium einschreiben, bevor ich nur ein Stück „Schaukel“ anbiete.
Hallo,
Mit dem Bau und Vertrieb von Spielplatzgeräten übernimmt man Verantwortung.
Die Hersteller bauen, der Tüv nimmt ab oder auch nicht.
Ist das Garät abgenommen kann es innerhalb der Parameter aufgestellt werden.
Welche das genau sind kann man sich in eigens dafür angebotenen Kursen aneigenen, welche dierekt vom Tüv angeboten werden.
Da es sich beim Bau und Aufbau um eine Unmege von DIN Vorschriften handelt, ist dir/euch unbedingt zu einem solchen Kurs zu raten.
In den Kommunen werden die Geäte regelmäßig (wöchentlich,monatlich,halb- oder jährlich)geprüft(so soll es sein). Ausserdem ist die Kontrolle der Bodennahen Bauteile ganz besonders zu beachten.
Pfosten die im Boden „verschwinden“ sind regelmäßig nachzugraben um zu überprüfen daß diese z.B. nicht unterhalb der sichtbaren Kante weggammeln und plötzlich umkippen(und dabei Kinder erschlagen).
Die Hersteller sind verpflichtet die Geräte mit Herstellernamen und Datum (Jahr)zu kennzeichen.
Näheres gibts in jedem Fall auch beim Tüv zu erfragen.
Gruß G.